Zschäpe muss ihre ursprünglichen Verteidiger behalten

Zitiervorschlag
Zschäpe muss ihre ursprünglichen Verteidiger behalten. beck-aktuell, 03.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189811)
Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe auch weiterhin mit ihren drei ursprünglichen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auskommen. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag Zschäpes ab, die drei Anwälte zu entpflichten, wie die Deutsche Presse-Agentur am 31.07.2015 aus Justizkreisen erfuhr.
Keine Ermittlungen wegen Verletzung anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht
Damit scheiterte die mutmaßliche Neonazi-Terroristin bereits zum dritten Mal mit ihrem Ansinnen, einen oder alle ihrer ursprünglichen Verteidiger loszuwerden. Auch eine Strafanzeige gegen die drei Anwälte wegen einer angeblichen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht verlief im Sande: Die Staatsanwaltschaft München sah kein strafbares Verhalten und lehnte Ermittlungen ab.
Grasel als vierter Verteidiger an Zschäpes Seite
Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, Mathias Grasel, vertreten. Die Krise zwischen ihr und den drei anderen Verteidigern hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter zugespitzt. Zschäpe muss sich als Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Anklage dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Zschäpe muss ihre ursprünglichen Verteidiger behalten. beck-aktuell, 03.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189811)



