Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
NSU-Prozess

Zschäpe muss ihre ursprünglichen Verteidiger behalten

Klageindustrie

Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe auch weiterhin mit ihren drei ursprünglichen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auskommen. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag Zschäpes ab, die drei Anwälte zu entpflichten, wie die Deutsche Presse-Agentur am 31.07.2015 aus Justizkreisen erfuhr.

Keine Ermittlungen wegen Verletzung anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht

Damit scheiterte die mutmaßliche Neonazi-Terroristin bereits zum dritten Mal mit ihrem Ansinnen, einen oder alle ihrer ursprünglichen Verteidiger loszuwerden. Auch eine Strafanzeige gegen die drei Anwälte wegen einer angeblichen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht verlief im Sande: Die Staatsanwaltschaft München sah kein strafbares Verhalten und lehnte Ermittlungen ab.

Grasel als vierter Verteidiger an Zschäpes Seite

Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, Mathias Grasel, vertreten. Die Krise zwischen ihr und den drei anderen Verteidigern hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter zugespitzt. Zschäpe muss sich als Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Anklage dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde.