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Strafverteidiger

Mehr Artikel zu diesem Tag

KG verwirft KI-generierte Rechtsbeschwerde wegen Sinnlosigkeit
Gegen falschen Tatvorwurf verteidigt

KG verwirft KI-generierte Rechtsbeschwerde wegen Sinnlosigkeit

Handy am Steuer, Rotlichtverstoß oder falsch geparkt? Mit dem Tatvorwurf nahmen die KI-generierten Schriftsätze eines Anwalts es nicht so genau. "Eine dysfunktionale und gedankenlose Verteidigung", so das KG Berlin. Und merkt an, es würde sogar verwerfen, wenn zufällig mal richtig vorgetragen würde.

Bis auf den letzten Euro
Anwalt vs. Amtsgericht

Bis auf den letzten Euro

Ein Rechtsanwalt bestand auf seiner Aktenversendungspauschale in Höhe von 12 Euro und hatte letztlich Erfolg: Das AG Berlin-Tiergarten musste ihm wohl oder übel Recht geben. Im Gegenzug konnte es ihm noch nicht einmal die Dokumentenpauschale wegnehmen.

Darum gehen die Gründe niemanden was an
Blocks Verteidiger ist raus

Darum gehen die Gründe niemanden was an

Hat sie ihn "gefeuert"? Hat er "hingeschmissen"? Die Publikumsmedien überschlagen sich beim Versuch, das Ende eines Verteidigermandats im Strafprozess gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block zu begründen. Dabei wird das nicht öffentlich werden. Und zwar zu Recht, findet Michael Selk.  

Aus Stoff gemacht, doch voller Haltung
Die weiße Krawatte

Aus Stoff gemacht, doch voller Haltung

Ich gehöre zu den Verteidigern, die sich für die Hauptverhandlung die Krawatte binden. Die weiße Kratte. Ich bin sonst wenig formal, ziehe ein gepflegtes Casual einem verknitterten Anzug vor. Das kleine textile Symbol aber binde und trage ich gern: Es soll nicht zieren, es soll markieren.

Keine Pauschalgebühr
Pflichtverteidiger schwatzte in True-Crime-Podcast über seinen Fall

Keine Pauschalgebühr

Ein Verteidiger verdiente sich etwas dazu, indem er in einem True-Crime-Podcast von seinen Fällen erzählte. Seinen Antrag auf Pauschalvergütung wegen eines besonders umfangreichen Verfahrens lehnte das OLG München daher ab. Sein Podcaster-Gehalt muss reichen.

Extrameile

Extrameile

Bei den Anwaltsgebühren scheiden sich die Geister. Die, die sie bezahlen müssen, halten sie für heillos überzogen, die, die davon leben müssen, für kaum auskömmlich, vor allem wenn sie sie im Rahmen von § 14 I RVG ausführlich begründen müssen. Da hilft es, dass gerade alle Welt über die Inflation jammert. Wenn man die im Kampf um höhere Gebühren in Stellung bringt, sollte selbst der strengste Bezirksrevisor mit dem dicksten Rotstift einknicken.

Keine höheren Gebühren für Verteidiger
Mandant durch OLG-Präsidenten angezeigt

Keine höheren Gebühren für Verteidiger

Ein Verteidiger wollte höhere Rahmengebühren bekommen, weil sein Mandant unter anderem vom Gerichtspräsidenten angezeigt worden war. Das LG Nürnberg-Fürth wies das zurück, da nicht klar sei, inwiefern dies zu Mehrarbeit geführt haben solle. Auch die Inflation der letzten Jahre sei kein Argument.

Kopierkosten für 7.000 Seiten werden nicht erstattet
Teure Liebe zur Papierakte

Kopierkosten für 7.000 Seiten werden nicht erstattet

Weil er keinen Laptop hatte, druckte ein Pflichtverteidiger eine über 7.000 Seiten umfassende Akte aus. Die Kopierkosten wollte er erstattet haben. Für eine Dokumentenpauschale bestehe aber wegen der Digitalisierung – bis auf Ausnahmefälle – kein Anlass mehr, erklärte das OLG Nürnberg.

Ungeschwärztes Gutachten an externen Sachverständigen
Kein Geheimnisverrat durch Anwalt

Ungeschwärztes Gutachten an externen Sachverständigen

Ein Strafverteidiger darf externen Sachverstand in Anspruch nehmen, ohne sich des Geheimnisverrats schuldig zu machen. Die Versendung eines nicht anonymisierten Gutachtens aus der Ermittlungsakte an einen Experten mit der Bitte um Fehlersuche ist nach Ansicht des AG Hamburg legitim. 

Mindestlohn für Pflichtverteidiger

Mindestlohn für Pflichtverteidiger

Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (v. 7.3.​2024 – 2 Ars 10/22, BeckRS 2024, 9513) einem der vom Gericht bestellten ­Verteidiger im „Lübcke-Verfahren“ eine Gebühr in Höhe von 41.000 Euro zugesprochen. Die Anwendbarkeit des § 51 I 1 RVG, also die Zuerkennung einer höheren Pauschgebühr, hat der Senat indes abgelehnt. Letzteres ist im Hinblick auf den Verfahrensumfang mit 244 Bänden Ermittlungsakten und 45 Hauptverhandlungsterminen in sieben Monaten auch aus Sicht eines nicht als Strafverteidiger tätigen Anwalts, der also unverdächtig ist, in dieser Sache pro domo zu schreiben, in hohem Maße realitätsfern.