Länder wollen neue Beweise vorlegen

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Länder wollen neue Beweise vorlegen. beck-aktuell, 11.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193766)
Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht in dieser Woche hunderte neue Beweise liefern. Das BVerfG hatte sie im März 2015 aufgefordert, bis zum 15.05.2015 weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen.
BVerfG soll Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes erhalten
Wie der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur sagte, wollen die Länder den Karlsruher Richtern unter anderem Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes gewähren. «Wir werden alles tun, um das Verfahren zu gewinnen, dazu gehört auch, für das Gericht die Akten zu öffnen - soweit gesichert ist, dass dadurch keine Menschen in Gefahr geraten. Das wäre im Rahmen des rechtsstaatlichen In-Camera-Verfahrens möglich.»
Hessen skeptisch, Niedersachsen optimistisch
Hessen hegt allerdings weiter Bedenken gegen das Verfahren. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußerte sich erneut skeptisch: Zwar könne der Nachweis erbracht werden, dass das Beweismaterial nicht von Informanten des Verfassungsschutzes infiltriert sei, sagte der CDU-Politiker der «Welt». Allerdings seien die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Und auch mit einem Verbot «wäre das Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst». Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) verteidigte das Verfahren dagegen. «Die NPD finanziert sich zu einem guten Teil aus staatlichen Mitteln. Alleine für 2014 waren das nach dem Parteiengesetz rund 1,4 Millionen Euro - aus Steuergeldern», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Dabei ist diese Partei im Kern demokratiefeindlich und fremdenhassend, das belegt der Antrag aus meiner Sicht zweifellos.»
«Oldschool Society»-Erkenntnisse neuer Beleg für Gefährlichkeit der NPD
Pistorius wertete die Erkenntnisse über die jüngst zerschlagene Rechtsterrorgruppe «Oldschool Society» als neuen Beleg für die Gefährlichkeit der NPD. Er wies darauf hin, dass sich auch der festgenommene Vizechef der vor wenigen Tagen zerschlagenen Terrorgruppe «Oldschool Society» in der NPD engagiert habe. Das zeige, wie richtig das Verbotsverfahren sei. Laut «Spiegel» hatte die Gruppe offensichtlich Anschläge mit selbst gebauten Nagelbomben geplant. Das legten Gespräche der Mitglieder nahe, die vom Bundeskriminalamt (BKA) abgefangen worden seien.
Erster NPD-Verbotsantrag 2003 gescheitert
Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das BVerfG abgewiesen (NJW 2003, 1577), weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. Gegen den neuen Verbotsantrag des Bundesrates hatte es von Anfang an Bedenken gegeben. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen, Hessen hatte sich bei der Abstimmung in der Länderkammer enthalten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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