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Altes Strafjustizzentrum geht in Rente

München sagt zum Abschied leise Servus

Ein Sitzungsaal ohne Fenster
Blick in den Sitzungssaal 101 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München © picture alliance / dpa | Andreas Gebert

In kaum einem Gebäude sind so viele legendäre Prozesse verhandelt, so viele aufsehenerregende Urteile gesprochen worden wie im Münchner Strafjustizzentrum. Ein Rückblick unter anderem auf den Moshammer-Mord und den NSU-Prozess.

Das alte Münchner Strafjustizzentrum geht in den Ruhestand. Noch bis Ende des Monats wird in dem Gebäude an der Nymphenburger Straße verhandelt, dann ziehen die darin beheimateten Gerichte um in einen neuen "Prunkpalast" südlich des Olympiaparks. Die voraussichtlich letzte Verhandlung ist für Donnerstag, den 25. Juni geplant. In dem nicht unbedingt schönen, aber geschichtsträchtigen und fast legendären grauen Block, von dem die Justiz sich jetzt verabschiedet, sind Urteile gefällt worden, die ganz Deutschland bewegten.

Zwischen 1972 und 1977 für damals 100 Millionen D-Mark errichtet, wurde das Gebäude seit August 1977 genutzt – für Strafprozesse der LG München I und II, des AG, des OLG und nach einer Pause auch wieder des BayObLG.

Auf einer Fläche von fast 35.200 Quadratmetern fanden in den 48 Sitzungssälen Prozesse statt, die nicht nur in Deutschland Schlagzeilen machten, sondern zuweilen auch darüber hinaus. "Das alte Strafjustizzentrum war fast 50 Jahre lang die Herzkammer der Münchner Strafjustiz", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. "Es erlangte bundesweite Bekanntheit als Schauplatz bedeutsamer Strafprozesse."

Münchens Morde: Inka-Pfad, Sedlmayr und Moshammer

Erst im vergangenen Jahr brachte die ARD den Fall als Vierteiler ins Fernsehen: den Mord am Inka-Pfad. Im Januar 1997 kam eine Krebsforscherin aus München beim Wandern auf dem Inka-Pfad in Peru ums Leben. Ihr Ehemann gab an, sie seien überfallen worden. Doch nach einem Indizienprozess, der drei Jahre später in München stattfand, waren sich die Richter sicher: Nicht unbekannte Räuber, sondern der Ehemann selbst hatte seine Frau auf der Hochzeitsreise nachts im Zelt angeschossen und so schwer verletzt, dass sie ein paar Tage später starb. Er wurde wegen Mordes verurteilt. Das Urteil war 162 Seiten lang.

In einem der größten Indizienprozesse der Nachkriegszeit wurden die beiden Mörder des Volksschauspielers Walter Sedlmayr schon vier Jahre vorher, im Jahr 1993, im Gebäude an der Nymphenburger Straße 16 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Justiz sah es damals als erwiesen an, dass sein Ziehsohn und dessen Halbbruder, die jede Schuld bestritten, den damals 64 Jahre alten Sedlmayr am 14. Juli 1990 erst folterten und dann mit einem Hammer aus Habgier erschlugen. Im Juli 1994 wurde das Urteil rechtskräftig. Im Sommer 2007 wurde einer der Männer freigelassen, im Januar 2008 der Zweite.

Ein ähnlicher Fall erschütterte die Münchner Promi-Welt Jahre später: Im Januar 2005 wurde der Modemacher Rudolph Moshammer in seinem Haus ermordet – von einem jungen Iraker, den er kurz vorher mit seinem Rolls-Royce im Bahnhofsviertel aufgelesen hatte, um ihn für Sex zu bezahlen. Noch im selben Jahr wurde der Mann, der gestand, den 64-Jährigen umgebracht zu haben, zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf der Richterbank saß damals Richter Manfred Götzl, der später eines der wohl größten Verfahren führen würde, das an der Nymphenburger Straße je verhandelt wurde.

Der NSU-Prozess

Mehr als fünf Jahre und über 400 Verhandlungstage dauerte es, bis Götzl als Vorsitzender des zuständigen Senats am OLG München die Rechtsterroristin Beate Zschäpe im Juli 2018 nach einem international viel beachteten Mammutprozess als Mittäterin an den Morden der Terrorzelle NSU zu lebenslanger Haft verurteilte. Im Münchner Prozess wurden außerdem zwei Mitangeklagte wegen Beihilfe und zwei weitere Männer als Unterstützer verurteilt. 

Viele dieser großen Verfahren – so auch der NSU-Prozess – fanden im größten Saal des Gebäudes, dem legendären A 101 statt.

"Der A 101 ist sicherlich keine Schönheit. Bei so manchem langen Sitzungstag am Schwurgericht habe vermutlich nicht nur ich mir ein wenig Tageslicht gewünscht", sagte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Dank des Saals hätten auch große Verfahren "mitten in der Stadt" verhandelt und die Strafjustiz so für die Bevölkerung erfahrbar gemacht werden können. "Trotzdem werde ich die Farbwahl der Innenausstattung, die ich als Staatsanwalt, Richter und Pressesprecher über viele hundert Stunden erleben durfte, nicht vermissen."

Um Nazi-Ideologie ging es auch im Prozess gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk vor dem LG München I. Der 91-jährige gebürtige Ukrainer starb 2012 in einem bayerischen Pflegeheim – zehn Monate nach seiner Verurteilung als Holocaust-Mittäter. Er war im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Lager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk 2012 starb, bevor über die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft beantragte Revision entschieden wurde.

Prominente auf der Anklagebank

Eine Tennis-Legende, ein Formel-1-Funktionär, Star-Koch Alfons Schuhbeck – und immer wieder Fußball-Stars wie Jérôme Boateng oder Jens Lehmann: Das Münchner Strafjustizzentrum sah zahlreiche berühmte Angeklagte.

Zu Unrecht, wie sich später herausstellte, wurde der Schauspieler Günther Kaufmann im Jahr 2002 nach dem Tod eines befreundeten Steuerberaters verurteilt. 15 Jahre verhängte das Gericht wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge – weil Kaufmann ein falsches Geständnis abgelegt hatte, um seine Frau zu schützen. Erst nach Jahren im Gefängnis kam er auf freien Fuß.

Zu Unrecht saß auch Manfred Genditzki in Haft – und zwar noch deutlich länger als Kaufmann, nämlich mehr als 13 Jahre lang. 1,3 Millionen Euro Entschädigung bekam er inzwischen, weil er für einen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, den es wohl nie gab.

Die Ermittler hatten ihm vorgeworfen, eine alte Frau in ihrer Badewanne getötet zu haben, weil er an ihr Geld wollte. Als er nach jahrelangem Kampf und neuen Gutachten im Sommer 2023 in seinem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, hatte selbst die Richterin Tränen in den Augen.