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Telefónica zahlt in Rechtsstreit um überhöhte Rücklastschriftgebühren 12,5 Millionen Euro

Orte des Rechts

Der Mobilfunkkonzern Telefónica Deutschland muss nach jahrelangem Rechtsstreit um überhöhte Lastschriftgebühren 12,5 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlen. Wie der Deutsche Verbraucherschutzverein und Telefónica am 15.02.2016 mitteilten, liegt eine entsprechende Vergleichsvereinbarung vor, um möglicherweise jahrelange Prozesse mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.

O2 und E-Plus verlangten überhöhte Aufwandsgebühr

Die Telefónica-Marke O2 und das heute ebenfalls zu Telefónica gehörende Unternehmen E-Plus hatten 2012 von Kunden, deren Konten nicht gedeckt waren, eine Aufwandsgebühr von pauschal 19 Euro beziehungsweise 15 Euro erhoben. Der Verbraucherschutzverein hielt diese Beträge für überhöht, weil sie die tatsächlichen Zusatzkosten überstiegen, und bekam vor zwei Gerichten Recht. Die beiden Telefongesellschaften senkten die Gebühren 2013 auf 4 Euro. Weil nur wenige Verbraucher den überzahlten Betrag zurückfordern, verklagte der Verbraucherschutzverein den Konzern zudem auf Abschöpfung des mit den Pauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt. Nach dem Vergleich bekommt der Fiskus jetzt 12,5 Millionen Euro.