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Podcast "House of Block"

LG Hamburg wertet "Zeit"-Aufnahmen vorerst nicht aus

Die Front eines Backsteinhauses, zwischen zwei Fensterreihen befindet sich das Logo der Zeitschrift "Die Zeit".
Das Verlagsgebäude der Zeit in Hamburg © picture alliance / ABBfoto | CNTV

Das LG Hamburg hat Interview-Aufzeichnungen der Zeit mit einer Tochter von Christina Block sicherstellen lassen. Die Wochenzeitung hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das Gericht reagiert.

Die bei einer Zeit-Journalistin sichergestellten Interview-Aufnahmen bleiben vorerst unangetastet. Das LG Hamburg hat am Mittwoch beschlossen, die Tonaufzeichnungen derzeit nicht auszuwerten. Das teilte die Gerichtspressestelle nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Journalistin und der Zeit-Verlag hatten gegen die Sicherstellung Beschwerde eingelegt und beantragt, den Zugriff auf die Aufnahmen vorläufig zu stoppen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung. "Das Gericht hat die Notbremse gezogen. Das ist richtig so", erklärte der Bundesvorsitzende Mika Beuster am Donnerstag. "Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an. Dem wurde heute ein klarer Riegel vorgeschoben."

Aufnahmen nach Durchsuchungs-Androhung herausgegeben

Das LG hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Nachdem Durchsuchungen der Redaktion und der Wohnung der Journalistin angedroht worden waren, gab diese die Aufnahmen heraus. Nach Angaben der Zeit waren sie zuvor versiegelt worden. Zu den angedrohten Durchsuchungen kam es damit nicht.

Die Aufzeichnungen haben nach Einschätzung des Gerichts potenzielle Beweisbedeutung im Prozess, in dem die Unternehmerin Christina Block und sechs weitere Beschuldigte wegen Kindesentführung oder Beihilfe dazu auf der Anklagebank sitzen. Es gehe um die Aufklärung eines Verbrechens, hatte eine Gerichtsprecherin mitgeteilt. In den aufgezeichneten Gesprächen könnte es um Umstände gehen, die noch nicht in der Hauptverhandlung thematisiert wurden. Strafrechtsexperten, die beck-aktuell.HEUTE IM RECHT befragt hat, bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung.*

Zur Begründung seines Beschlusses, die Aufnahmen vorerst nicht auszuwerten, erklärte das LG Hamburg jetzt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Auswertung in Anbetracht der betroffenen Grundrechte der Beschwerdeführer nicht überwiege. Andernfalls könnten ihnen schwere Nachteile drohen.

Bekannt geworden war die Existenz der Aufnahmen durch den Ende September veröffentlichten Podcast "Zeit Verbrechen: House of Block". Darin sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin Ausschnitte aus Gesprächen zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.

Mit dem vorläufigen Auswertungsstopp ist noch nicht endgültig über die Beschwerden gegen die Sicherstellung entschieden. Der DJV fordert, dass der journalistische Quellenschutz auch bei dieser Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibt.

*Anm. d. Red.: Der Text wurde am Tag der Veröffentlichung um 17.35 Uhr an zwei Stellen aktualisiert (pl)

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