Zahlungskosten von mehr als 30 Euro für online gebuchten Flug zu hoch

Zitiervorschlag
Zahlungskosten von mehr als 30 Euro für online gebuchten Flug zu hoch. beck-aktuell, 19.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170226)
Für die Bezahlung eines online gebuchten Fluges per Kreditkarte dürfen dem Kunden nicht über 30 Euro berechnet werden. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Buchungsportal flug.de entschieden (Az.: 1 HK O 66/15, nicht rechtskräftig). Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, sollten Verbraucher bei flug.de mehr als 30 Euro Aufpreis zahlen, wenn sie mit bestimmten Kreditkarten zahlen wollten.
Nur tatsächlich entstandene Kosten dürfen vom Kunden verlangt werden
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah hierin eine Benachteiligung der Verbraucher. So sei im Fall von flug.de der Flugpreis von ursprünglich gut 70 Euro auf über 100 Euro angestiegen, wenn Verbraucher Kreditkarten wie "American Express“, "Visa“ und "MasterCard“ gewählt hätten. "Der günstige Preis wäre nur mit der portaleigenen flug.de MasterCard GOLD oder der exotischen Debitkarte "Visa Electron“ möglich gewesen“, erläutert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale. Das sei unzulässig. Unternehmen dürften von Verbrauchern nur die Kosten verlangen, die ihnen durch die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels auch tatsächlich selbst entstehen. Ein Aufschlag von über 30 Euro sei aber mit Sicherheit überzogen.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Aschaffenburg
- Urteil
- 1 HK O 66/15
Zitiervorschlag
Zahlungskosten von mehr als 30 Euro für online gebuchten Flug zu hoch. beck-aktuell, 19.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170226)



