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Kurioser Streit um Adelstitel

EuGH-Generalanwalt stützt deutschen Kläger

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Ein Deutscher mit dem Namen Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff kann sich Hoffnung darauf machen, dass er sich künftig "Graf" und "Freiherr" nennen darf. Die Ablehnung einer Namensänderung durch das Standesamt Karlsruhe sei in seinem Fall nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs in einer am 14.01.2016 veröffentlichten Stellungnahme (Az.: C‑438/14).

Hintergrund: Unterschiedliche Rechtslage in England und Deutschland

Hintergrund sei, dass der 53-Jährige neben der deutschen Staatsbürgerschaft die Großbritanniens besitze. Im Vereinigten Königreich habe er seinen Namen rechtmäßig in Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff geändert – Graf und Freiherr seien dort keine hoheitlich verliehenen Adelstitel. In Deutschland wurde der Adel mit der 1919 beschlossenen Verfassung der Weimarer Republik abgeschafft. Adelsbezeichnungen können lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als Familiennamen überdauern. Sie gelten nicht mehr als Adelstitel.

EuGH-Gutachter sieht Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit

Dass sich die deutschen Behörden weigerten, den Namen zu ändern, wertete der EuGH-Gutachter wegen Bogendorff von Wolffersdorffs Doppelstaatsangehörigkeit als Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Auch verwies er unter anderem darauf, dass das Oberlandesgericht Dresden die Änderung des Namens von Bogendorff von Wolffersdorffs Tochter erlaubt habe. Sie heißt Larissa Xenia Gräfin von Wolffersdorff Freiin von Bogendorff.

Namensabweichung mit schwerwiegenden Folgen

Der Gutachter hält es zudem für erwiesen, dass Bogendorff von Wolffersdorff wegen der Namensabweichung in seinen deutschen und britischen Ausweispapieren schwerwiegende Nachteile hat. In der mündlichen Verhandlung berichtete Bogendorff von Wolffersdorff, er habe wiederholt mehrere Stunden in Polizeikommissariaten verbringen müssen, während die deutschen Behörden die Echtheit und die Gültigkeit seines britischen Reisepasses überprüft hätten.

Doppelte Staatsangehörigkeit und mehrere Umzüge

Nach Angaben des EuGH wurde Bogendorff von Wolffersdorff am 09.01.1963 in Karlsruhe als Nabiel Bagadi geboren. Über eine Adoption erlangte er später den deutschen Familiennamen Bogendorff, den er wie auch seinen Vornamen ändern ließ, sodass sein deutscher Vor- und Nachname derzeit "Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff" lautet. 2001 sei er dann nach Großbritannien gezogen, wo er von 2002 an in London als Insolvenzberater gearbeitet und 2004 durch Einbürgerung die britische Staatsangehörigkeit erworben habe. 2005 zog er dann nach Gerichtsangaben wegen der Schwangerschaft seiner Frau von London ins sächsische Chemnitz. Dort sei dann auch seine Tochter zur Welt gekommen.

Urteil des EuGH wahrscheinlich Mitte 2016

Der EuGH wurde auf Bitte des Amtsgerichts Karlsruhe in das deutsche Verfahren eingeschaltet. Die Einschätzung des Gutachters zum Fall ist nicht bindend, meistens folgen die EuGH-Richter aber der Stellungnahme. Das Urteil wird bis Mitte 2016 erwartet.