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Immer mehr Flüchtlinge verklagen Bundesamt wegen Untätigkeit

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Immer mehr Asylbewerber verklagen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen Untätigkeit. Wie die "Thüringer Allgemeine" am 11.06.2016 berichtet, waren Ende März 3.271 sogenannte Untätigkeitsklagen bei den Verwaltungsgerichten in Deutschland anhängig. Das entspreche einer Steigerung um mehr als 40% im Vergleich zum Jahresende 2015, als erst 2.299 Klagen verzeichnet worden seien. Das Blatt beruft sich auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei.

Viele Flüchtlinge warten bereits seit Sommer 2015

Untätigkeitsklagen gegen eine Verwaltung sind möglich, wenn Anträge nicht binnen einer angemessen Frist entschieden werden. Viele Flüchtlinge warten schon seit Sommer 2015 darauf, dass ihre Asylverfahren endlich in Gang kommen beziehungsweise abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss des Verfahrens haben sie Anspruch auf Sprach- oder Integrationskurse und dürfen sich um eine Arbeitsstelle kümmern.

Nach Klage oft schnellere Bearbeitung des betreffenden Antrags

Nach Recherchen der Deutschen Presse-Agentur in Nordrhein-Westfalen kann das Einreichen einer Klage wie ein Turbo für das Asylverfahren wirken. Denn die Behörden bekommen mit, welche Flüchtlinge klagen, und scheinen ihre Fälle zügiger zu bearbeiten. Offiziell sagen will das aber niemand. Allerdings brauchen die Verwaltungsgerichte die Klagen der Flüchtlinge nicht zu bearbeiten, sondern nur abzuwarten, bis das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration tätig wird. Dann habe sich die Klage schließlich erledigt, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Jürgen Jaenecke.

Kritik der Linke an staatlicher Untätigkeit

Die migrationspolitische Sprecherin der Linken, Sevim Dagdelen, äußerte Verständnis für das Vorgehen der Asylbewerber und kritisierte die "Untätigkeit des Staates" angesichts der steigenden Zahl offener Asylverfahren. Die Flüchtlinge benötigten schließlich Gewissheit, was aus ihnen werde.