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Generalbundesanwalt beklagt Lücken bei Terrorabwehr

Schutz des Anwaltsberufs

Generalbundesanwalt Peter Frank hat erneut Gesetzeslücken bei der Terrorabwehr beklagt und seine Forderung nach Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp untermauert. Es bedarf nach seiner Ansicht einer rechtlichen Anpassung an die modernen Standards der Telefonie und Kommunikation. Notwendig sei eine gesetzliche Klarstellung, nicht aber eine weitere Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus.

Technischer Fortschritt behindert Strafverfolgungsbehörden

Die Telekommunikationsüberwachung sei lange Zeit ein Eckpfeiler bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Verfolgung von schwerer und organisierter Kriminalität, sagte Frank. Die technische Entwicklung habe jedoch dazu geführt, dass die Strafverfolgungsbehörden weite Teile der Kommunikation von Beschuldigten nur schwer verfolgen könnten.

Anti-Terror-Gesetze ausreichend

Eine weitere Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze hält Frank dagegen nicht für nötig. Die Behörden kämen mit den einschlägigen §§ 129a und 129b sowie 89a StGB gut zurecht. Für eine weitere Ausdehnung der Gesetze sehe er momentan keinen Bedarf. Bei den Paragrafen handelt es sich um die Strafvorschriften für die Bildung von Terrorgruppen im Inland und im Ausland sowie für schwere staatsgefährdende Straftaten.