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Fluggastrechte

Weniger Klagen, trotzdem überlastete Gerichte

Eine Anzeigetafel am Flughafen. Es wird angezeigt, dass viele Flüge ausfallen.
Gerichte werden immer noch mit Fluggastklagen überschwemmt © DBFilms / Adobe Stock

Erstmals seit 2021 ist die Zahl der Entschädigungsklagen bei Gerichten wegen verspäteter oder stornierter Flüge wieder deutlich zurückgegangen. Trotzdem sorgen etwa 100.000 Klagen pro Jahr weiter für enorme Arbeitsbelastung an den Zivilgerichten.

Wie der Deutsche Richterbund in Berlin mitteilte, verzeichneten die Amtsgerichte im ersten Halbjahr 2026 an den 20 größten Flughafenstandorten 53.150 Klagen von Passagieren. Das waren fast 13.000 oder 20% weniger Fälle als im ersten Halbjahr 2025 (65.903). Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Nur am AG Köln wurden mit 12.562 Klageeingängen knapp 500 Fälle mehr als im Vorjahr gezählt.

Auf Platz zwei folgt das AG Frankfurt am Main mit 8314 Fluggastklagen (-26%). Das für den Berliner Flughafen zuständige AG Königs Wusterhausen zählte 8133 Klagen (-25%). Es folgten Düsseldorf (4946), Hamburg (4211) und Erding für München (4120).

Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. "Setzt sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, muss die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen." Wichtig sei, dass die Gerichte nun durch KI-Assistenz unterstützt und entlastet würden. Es fehle aber noch immer an einer ausgereiften Anwendung, die den Gerichten durch die Flut der Passagierklagen helfe und die Fallbearbeitung beschleunige.

Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht in bestimmten Fällen eine Entschädigung zu - je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Viele Passagiere nutzen Internetportale, die gegen Beteiligung Ansprüche gegen die Fluglinien durchsetzen.

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