Neue Bankenaufsicht noch mit Problemen

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Neue Bankenaufsicht noch mit Problemen. beck-aktuell, 18.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167171)
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Bankenaufsichtssystems der EU sind noch große Probleme zu lösen. Nach einem am 18.11.2016 veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs ist es der Europäischen Zentralbank (EZB) zwar gelungen, den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) innerhalb der knappen Zeitvorgaben einzurichten und mit Personal auszustatten. Sie stütze sich jedoch zu sehr auf die nationalen zuständigen Behörden, um die in den EU-Rechtsvorschriften geforderte "umfassende und wirksame Beaufsichtigung" sicherzustellen. Die Prüfer stellten fest, dass die EZB bei der Einrichtung des SSM den Bedarf an Aufsichtspersonal nicht so ausführlich wie nötig analysiert hat und der derzeitige Personalbestand unzureichend ist.
Aufgaben der nationalen Behörden übernommen
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus wurde 2014 eingerichtet und sollte einen Großteil der zuvor von den nationalen Bankenaufsichtsbehörden wahrgenommenen Tätigkeiten übernehmen. Er ist der Europäischen Zentralbank unterstellt, die Mitgliedstaaten sind jedoch ebenfalls eng eingebunden.
Mitarbeiter der nationalen zuständigen Behörden überwiegen deutlich
Obwohl die EZB gemäß der SSM-Verordnung für die direkte Beaufsichtigung großer Bankengruppen zuständig ist, hätten EZB-Mitarbeiter nach der Untersuchung des Rechnungshofs bislang nur 12% der Vor-Ort-Prüfungen bei diesen Banken geleitet. Insgesamt bestünden die Prüfungsteams in erster Linie (92%) aus Mitarbeitern der nationalen zuständigen Behörden. Auch die externen aufsichtsrechtlichen Aktivitäten würden in hohem Maße von den Mitarbeitern abhängen, die von den nationalen Behörden ernannt werden, und faktisch habe die EZB kaum Einfluss auf die Zusammensetzung und die Qualifikationen der gemeinsamen Teams für externe aufsichtsrechtliche Tätigkeiten.
Datenbank zur Erfassung der Fähigkeiten des Personals fehlt
Ferner stellten die Prüfer fest, dass die EZB kein umfassendes Personalbeurteilungssystem hat, das an gemeinsamen Aufsichtsteams beteiligtes Personal aus nationalen Aufsichtsbehörden einschließt. Ebenso fehle eine Datenbank zur Erfassung der Fähigkeiten des Personals, anhand deren die Effizienz der Vor-Ort-Prüfungsteams sowie der Teams für die externe Aufsicht sichergestellt werden könnte. Die Prüfer wiesen darauf hin, dass die geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben gemäß der SSM-Verordnung vollständig voneinander getrennt wahrzunehmen seien. Nach Ansicht der EZB steht dies der Nutzung bestimmter Gemeinsamer Dienste nicht grundsätzlich im Weg. Es würden Ressourcen eingespart, doch dürfe das Risiko nicht außer Acht gelassen werden, dass in einigen Bereichen Interessenkonflikte bestehen könnten.
Kein Zugang zu Dokumenten
Die Prüfer zeigten sich besorgt, dass sie während der Prüfung zu zahlreichen Dokumenten keinen Zugang hatten. "Wir konnten unseren Auftrag nur zum Teil erfüllen, da die uns von der EZB bereitgestellten Informationen für eine vollständige Beurteilung der Effizienz der Verwaltung hinsichtlich der Aufsichtsaufgaben nicht ausreichten“, monierte Neven Mates, das für den Bericht zuständige Mitglied des Hofes. Die EZB hätte mit der Begründung, sie würden die Effizienz ihrer Verwaltung nicht betreffen, keine Einsicht in zahlreiche Dokumente gewährt, die für die Prüfung nötig gewesen wären.
EZB: Keine Kontrolle über Haushalt oder Humanressourcen für Aufsichtsaufgaben
Auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen haben die Prüfer der EZB verschiedene Maßnahmen empfohlen. Die EZB habe diese im Prinzip weitestgehend akzeptiert. Davon ausgenommen seien aber Empfehlungen zu den Gemeinsamen Diensten sowie zum Einfluss von Mitgliedern des SSM-Aufsichtsgremiums auf die für Aufsichtsaufgaben bestimmten Haushaltsmittel der EZB. Die EZB vertritt die Auffassung, dass das Aufsichtsgremium keine Kontrolle über den Haushalt oder die Humanressourcen für Aufsichtsaufgaben hat, da es kein Entscheidungsgremium der EZB ist, sondern der institutionellen Struktur der EZB durch die SSM-Regelung hinzugefügt wurde.
- Redaktion beck-aktuell
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