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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Maut

Codiertes Recht

Die Europäische Kommission hat am 29.09.2016 wegen der deutschen Mautpläne beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission ist die geplante Pkw-Maut diskriminierend. Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Darüber hinaus seien die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Kommission sieht Grundsätze der Nichtdiskriminierung verletzt

Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt, unterstütze die Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstoße gegen die im AEUV verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklage die Kommission Deutschland jetzt vor dem EuGH.

Kommission: Nur gleich hohe Gebühr für alle Nutzer diskriminierungsfrei

Es sei zwar das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte, müssten diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats – gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren bestehe darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder de facto nur von Ausländern erhoben wird, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die Verträge der EU verstoßen. Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.