Eilentscheidung zur Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in NRW noch diese Woche

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Eilentscheidung zur Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in NRW noch diese Woche . beck-aktuell, 02.02.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/77576)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wird noch in dieser Woche über die coronabedingte Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen entscheiden. Dies bestätigte das Gericht heute der Deutschen Presse-Agentur. Die drei Bundesligisten Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Bielefeld wollen im Eilverfahren erreichen, dass bei ihren Heimspielen am Wochenende mehr Zuschauer ins Stadion dürfen.
Derzeit nur 750 Zuschauer bei Großveranstaltungen erlaubt
Das Land gibt in seiner Corona-Schutzverordnung derzeit wegen der hohen Inzidenzzahlen bei allen Großveranstaltungen eine Zuschauerbegrenzung von 750 vor. Die drei Clubs, die am Wochenende ein Heimspiel haben, wollen die nordrhein-westfälische Verordnung im Eilverfahren beim OVG aber prüfen lassen, um schon in ihren Spielen am Samstag (Köln, Bielefeld) und Sonntag (Dortmund) mehr Zuschauer ins Stadion lassen zu dürfen. Nachdem bereits am Montag der Antrag der Kölner bei Gericht vorlag, folgten am Dienstagabend die Anträge der Dortmunder und Bielefelder.
Keine isolierte Entscheidung zu Zuschauerzahlen bei Fußballspielen
Das Gericht weist aber darauf hin, dass es nicht über einzelne Zuschauerzahlen entscheiden kann. Die Frage sei ausschließlich, ob die Corona-Schutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird. Das Land hat noch bis heute Nacht (24.00 Uhr) die Möglichkeit einer Stellungnahme. Die seit dem 13.01.2022 gültige Verordnung läuft kurz nach dem 21. Spieltag am 09.02. ab.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Eilentscheidung zur Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in NRW noch diese Woche . beck-aktuell, 02.02.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/77576)



