Unionsfraktionschef will Gefährder-Regeln noch im August verschärfen

Zitiervorschlag
Unionsfraktionschef will Gefährder-Regeln noch im August verschärfen. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203086)
Der Anschlag auf den Berliner CSD hat eine Debatte über strengere Regeln für Gefährder ausgelöst. Der neue Unionsfraktionschef Thorsten Frei verspricht rasches Handeln.
Frei will noch im August Änderungen im Umgang mit extremistischen Gefährdern angehen. Das sagte der CDU-Politiker in der ARD, wo er auch Unterstützung für die Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) signalisierte. "Das weist in die richtige Richtung, wenn man etwa über Präventivhaft spricht, wenn man über den Einsatz der Fußfessel spricht, wenn man auch darüber spricht, dass für Gefährder die Anwendung des Jugendstrafrechts sicherlich, wenn sie Heranwachsende sind, nicht zwangsläufig die richtige Größenordnung ist", sagte Frei. Nun gehe es darum, mit dem Koalitionspartner SPD dazu eine gemeinsame Sichtweise zu finden.
Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern "inakzeptabel".
Frei: Präventivhaft und Fußfessel erhöhen die Sicherheit
Frei warnte in der ARD wie auch zuvor im ZDF davor, den Eindruck zu erwecken, dass sich Taten wie die des Islamisten Abdul B. am Samstag vollständig ausschließen ließen. "Aber unsere Aufgabe als Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass die Wahrscheinlichkeit so klein wie möglich wird. Und deshalb muss man vor allen Dingen auch auf die Prävention achten."
Maßnahmen wie Präventivhaft und Fußfessel erhöhten unmittelbar die Sicherheit. Der Hauptverdächtige habe zu den Gefährdern gezählt und sei "auf dem Bildschirm der Sicherheitsbehörden" gewesen. "Wir müssen schon schauen, wie es sein kann, dass, wenn so jemand einschlägig vor Gericht steht, trotzdem eine Bewährungsstrafe bekommt", sagte Frei im ZDF.
Der 21-jährige mutmaßliche Täter Abdul B. war im Mai am AG Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt".
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
Zitiervorschlag
Unionsfraktionschef will Gefährder-Regeln noch im August verschärfen. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203086)



