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BVerfG verhandelt über BKA-Gesetz

Vergessene Anrechte

In Karlsruhe steht das BKA-Gesetz auf dem Prüfstand. Es erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA) seit sechseinhalb Jahren neue Methoden, um Terrorakte zu verhindern – und zwar weit im Vorfeld möglicher Straftaten. Die Wiesbadener Behörde hat mit Online-Durchsuchung, Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriffen in Wohnungen und dem Observieren Möglichkeiten bekommen, die präventiv bis dato nur Landespolizei oder Nachrichtendienste im Portfolio hatten. Die Richter lassen Kritik erkennen.

Datenschatz gegen Datenschutz

Gerhard Baum (82) und Burkhard Hirsch (85) waren in ihrem Leben schon oft in Karlsruhe. Sie haben dort vom Bundesverfassungsgericht so manches Sicherheitsgesetz zurechtstutzen lassen. Am 07.07.2015 zeichnete sich ab, dass die beiden Alt-Liberalen in einigen Monaten wieder einen Erfolg feiern können: Auch das umstrittene BKA-Gesetz wird zumindest einige Federn lassen müssen. Hauptthema des Duos sind die Grundrechte. Und so ging es in Karlsruhe wieder um die Frage, wieviel Freiheit ein Bürger für die Sicherheit opfern muss. "Wie viel an Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?", fasste Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof prägnant zusammen.

Bundesinnenminister verteidigt BKA-Gesetz

Gegenstand des Prozesses ist das BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt seit sechseinhalb Jahren neue Methoden an die Hand gibt, um Terrorakte zu verhindern. Diese Mittel brauche das BKA auch, verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Gesetz. Denn die Sicherheitslage habe sich seitdem nicht gebessert. Bei der Schaffung des Gesetzes sei vor allem von Al Kaida eine Gefahr ausgegangen. Jetzt wüte der Islamische Staat in Syrien und im Irak.

Neue BKA-Befugnisse wertet der Innenminister als Erfolg

340 sogenannte gewaltbereite Gefährder aus dem islamisch-radikalen Spektrum leben nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden derzeit in Deutschland. 700 Menschen sind von Deutschland aus nach Syrien gereist, um sich dort dem IS anzuschließen. Der Innenminister hebt auf die neuen Befugnisse zurückgehende Erfolge des BKA hervor: Etwa die Festnahme eines Paares, das auf das Radrennen rund um Frankfurt am 01.05.2015 möglicherweise ein Attentat geplant hatte oder die Verurteilung der sogenannten Sauerland-Gruppe in Düsseldorf 2010.

Auch Grünen-Politiker gehören zu Klägern

Als altgediente Politiker bestreiten Hirsch und Baum den Sinn von Ermittlungen auch gar nicht. Ihnen geht es um Nachjustierungen: "Ich will, dass die Polizei ihre Aufgabe wahrnimmt und den Bürger auf dem Boden der Verfassung schützt", sagte Hirsch. Diese verfassungsrechtliche Bodenhaftung sehen unter anderem Grünen-Politiker wie Hans-Christian Ströbele, Renate Künast und Volker Beck nicht mehr gewahrt, die auch zu den Klägern gehören.

BVerfG-Richter lassen Bedenken an BKA-Gesetz durchscheinen

Die Richter scheinen ihre Bedenken größtenteils zu teilen. Viele Punkte muss Karlsruhe prüfen: "Sehr komplex und sehr zerklüftet", nannte Kirchhof das. Doch die vielen bohrenden Fragen des Senats an Bundesregierung, BKA, Sachverständige und Generalbundesanwalt Harald Range zeigen: Knackpunkte können unter anderem die Fragen sein, wie bei den verdeckten Methoden die Privat-und Intimsphäre sowie das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben könne und welche unabhängige Stelle das kontrolliert. Problematisch könnte zudem die mögliche Weiterleitung gewonnener Daten durch das BKA an andere Sicherheitsbehörden sein. Auch die eventuell zu laxen Hürden für die verdeckten Operationen waren Thema der Verhandlung. Hirsch und Baum jedenfalls zeigten sich in Karlsruhe siegesgewiss.