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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Fernsehstudiobetreiber

Revitalisierte VwGO

Das Bundeskartellamt hat gegen die Studio Berlin Adlershof GmbH, ihre Schwestergesellschaft Studio Berlin Broadcast GmbH sowie gegen die in Grünwald bei München ansässige Bavaria Studios & Production Services GmbH Bußgelder in einer Höhe von insgesamt rund 3,1 Millionen Euro wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch verhängt. Die Beteiligten wollten über den Austausch sensibler Informationen wie die eigene Preiskalkulation den Preiswettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen eindämmen und die Erlössituation ihrer Unternehmen verbessern, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskratellamtes am 27.07.2016.

Bonusregelung für MMC Studios Köln GmbH

Ein so weitgehender Informationsfluss zwischen konkurrierenden Unternehmen könne den Wettbewerb ebenso einschränken wie Preisabsprachen, so der Kartellamtschef weiter. Die Ermittlungen seiner Behörde wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des tatbeteiligten Studiobetreibers MMC Studios Köln GmbH. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.

Informationsaustausch über drei Jahre hinweg

Zwischen den verantwortlichen Vertretern der Unternehmen gab es laut Kartellbehörde im Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2014 regelmäßig Zusammenkünfte und weitere persönliche Kontakte. Sie tauschten Informationen über Preise, Angebotsinhalte, ihr Angebotsverhalten und andere wettbewerblich sensible Informationen aus.

Kooperation mit dem BKartA wirkt bußgeldmindernd

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde laut BKartA berücksichtigt, dass die Unternehmen jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperierten. Ferner konnten mit den Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sogenannte "Settlements“) erzielt werden, was sich für die Firmen ebenfalls bußgeldmindernd auswirkte. Die verhängten Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide könne Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.