Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen

Zitiervorschlag
Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen. beck-aktuell, 08.06.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/71706)
Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Übermittlung von Impfdaten festgestellt. Laut Infektionsschutzgesetz sind die KV verpflichtet, sämtliche Daten und insbesondere Nebenwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut zu melden. Dies ist laut Senat nicht umfangreich genug erfolgt.
Datenforscher: Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen deutlich höher
Klagende Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab
Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Die Anwälte der beiden Kläger stellen zudem generell infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet und Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung ist, insbesondere für Soldatinnen und Soldaten. Dagegen halten die Prozessvertreter des Bundesverteidigungsministeriums die Impfung nach wie vor für alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Das Verfahren wird am 06.07.2022 fortgesetzt. Dann will der Wehrdienstsenat auch zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts zu speziellen Analyseverfahren sowie zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen hören.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BVerwG
- Keine Angabe
- 1 WB 2.22; 1 WB 5.22
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Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen. beck-aktuell, 08.06.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/71706)



