Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Justizministerium stellt Prüfbericht zur Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online-Handel vor

Produkthaftung 2026

Online-Angebote enthalten in Deutschland oft nur unzureichende Informationen über den Gesamtpreis und zum Widerrufsrecht. Auch wird die "Button-Lösung“, bei der Verbraucher noch einmal explizit auf den Kauf eines Produkts hingewiesen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt, nicht immer angeboten. Dies habe der sogenannte Sweep für das Jahr 2015 ergeben, in dem die europaweit zuständigen Behörden prüfen, ob verbraucherschützende Regelungen bei Online-Angeboten eingehalten werden, teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 19.10.2016 mit.

Analyse von Internetseiten in Bezug auf Einhaltung verbraucherschützender Regelungen

In Deutschland übernimmt das Justizministerium den Sweep in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Die Ergebnisse des Sweep 2015 mit dem Schwerpunkt Kleidung, Schuhe und Möbel wurden nun vorgelegt. Beim Sweep gehe es aber nicht nur darum, Verstöße aufzudecken, so das Ministerium. Mit den Aktionen wolle man vielmehr auch die Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.

Überprüfung insbesondere mittelständischer und großer Unternehmen

Im Oktober 2015 wurden 32 von europaweit 743 geprüften Internetseiten ins Visier genommen. Ausgewählt worden seien Internetseiten, die Kleidung und Schuhe oder (Design-)Möbel anbieten. Dabei seien insbesondere mittelständische und große Unternehmen geprüft worden. Ziel sei gewesen, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom Ministerium untersuchten Seiten hätten Anbieter mit Sitz im EU-Ausland betroffen, während die Verbände Internetseiten von deutschen Betreibern analysiert hätten.

Unternehmen haben Verstöße zum Teil schon eingestellt

Das Ministerium hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland eigenen Angaben zufolge aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren hätten bereits erfolgreich abgeschlossen werden können. Die noch bestehenden Verstöße würden in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden "mit Nachdruck“ weiterverfolgt.