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Zahl der Kontenabfragen durch Ämter erneut deutlich gestiegen

Schutz des Anwaltsberufs

Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichte prüfen im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch immer häufiger die Konten von Privatpersonen. 2015 hat sich die Zahl der erledigten Anfragen deutlich auf 302.150 erhöht - nach 230.542 im Jahr 2014 und 141.640 im Jahr 2013. Dies gab das Bundesfinanzministerium am 10.02.2016 bekannt.

Mehr Anfragen durch Gerichtsvollzieher

Die deutliche Steigerung sei zu einem großen Teil auf die erst seit 2013 möglichen Anfragen von Gerichtsvollziehern zur Existenz von Konten zurückzuführen, hieß es weiter. Die Justizbeamten nutzten das Instrument der Abfrage vor allem, wenn sich Schuldner unkooperativ zeigten. Von den 2015 erledigten Fällen entfielen 97.631 Abfragen auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Mehr als 204.519 Fälle betrafen Anfragen von Gerichtsvollziehern sowie von Sozialbehörden wegen möglichen Leistungsmissbrauchs.

Kontenabfragen bei Zweifeln an Angaben in Steuererklärung

Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter aber Zugriff auf Daten aller Konten und Depots. Eine Kontenabfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um die Kontonummer sowie Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Später folgende Abfragen müssen zwingend erforderlich sein. Auch müssen die Ansprüche des Gläubigers mehr als 500 Euro betragen.

Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert wachsende Abfragezahlen

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht wie ihr Vorgänger die amtliche Neugierde kritisch: "Das Kontenabrufverfahren ist ein hervorragendes Beispiel für das sogenannte Honigtopfprinzip.“ Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten würden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt. Gleichzeitig entferne sich oftmals auch die Verwendung der abgefragten Daten immer weiter von dem eigentlichen Zweck, für den der Zugriff originär eingerichtet wurde, so Voßhoff.