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Ermittlungen gegen Netzpolitik.org

Generalbundesanwalt greift Justizminister an

Berufe mit Haltung

Generalbundesanwalt Harald Range hat Justizminister Heiko Maas (SPD) im Zuge der Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org politische Einflussnahme auf die Justiz vorgeworfen. Er habe aus Berlin Anweisung bekommen, ein externes Gutachten sofort zu stoppen und den Auftrag zurückzuziehen, sagte er am 04.08.2015 in Karlsruhe.

Vertrauliche Unterlagen stören Verfassungsschutz

Das Blog Netzpolitik.org hatte im Februar und im April 2015 über Pläne des Verfassungsschutzes berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten die Journalisten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete Anzeige. Range leitete dann ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten des Blogs ein und gab ein externes Gutachten in Auftrag. Das sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen wirklich um Staatsgeheimnisse handelt.

Range: Unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz

Die Ermittlungen wurden vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit gerügt. Maas war daraufhin am 31.07.2015 auf Distanz zu seinem Chefermittler gegangen. Der externe Sachverständige sei in einer vorläufigen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den am 15.04.2015 veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handele, erläuterte Range nun. Diese Bewertung habe er dem Ministerium “unverzüglich“ mitgeteilt. Daraufhin habe er die Weisung erhalten das Gutachten zu stoppen. “Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte Range. Er sei der Weisung aber nachgekommen.

Range verteidigt Ermittlungen

Es sei Aufgabe der Justiz, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, sagte Range in seiner Erklärung. “Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist.“ Daher sei die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Meinungs-und Pressefreiheit. Letztere sei ein hohes Gut - gelte aber auch im Internet nicht schrankenlos, verteidigte Range die Ermittlungen. Auch Journalisten müssten sich an die Gesetze halten. Range erläuterte, er habe seine Mitarbeiter bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens angewiesen, angesichts der Pressefreiheit auf Maßnahmen wie Durchsuchungen zu verzichten.