BKartA verhängt Bußgelder in Millionenhöhe gegen fünf Automobilzulieferer

Zitiervorschlag
BKartA verhängt Bußgelder in Millionenhöhe gegen fünf Automobilzulieferer. beck-aktuell, 25.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191766)
Das Bundeskartellamt hat wegen Preisabsprachen gegenüber der Automobilindustrie Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Millionen Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche verhängt. „Nach unseren Erkenntnissen haben sich die Unternehmen im Zeitraum von mindestens 2005 bis 2013, wenn auch im Einzelnen in unterschiedlichem Ausmaß, bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen bzw. abgestimmt“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Adreas Mundt am 24.06.2015.
Betroffene Unternehmen
Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich laut BKartA um die Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Enns (Österreich), die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group GmbH, Düsseldorf. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt.
Absprachen über Preisuntergrenzen
Gegenstand der Absprachen waren sogenannte akustisch wirksame Bauteile. Dabei handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber. Die Kartell-Beteiligten waren sich der Kartellbehörde zufolge grundsätzlich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber möglichst nicht angreifen würden. Die Unternehmen stimmten sich unter anderem über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab.
Verfahren durch anonyme elektronische Eingabe ausgelöst
Die Absprachen seien im Rahmen von zahlreichen bilateralen Kontakten sowie in drei verschiedenen multilateralen Gesprächskreisen erfolgt, an denen jedoch nicht alle Unternehmen gleichermaßen beteiligt waren. Bei dem Verfahren handelt es sich laut BKartA um den ersten Fall, der aufgrund einer anonymen Eingabe in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes (BKMS) eingeleitet und mit Bußgeldern abgeschlossen wurde. Insider-Wissen komme bei der Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen eine entscheidende Bedeutung zu, erklärte die Kartellbehörde. Das Hinweisgebersystem gebe auch solchen Informanten, die sich in der Vergangenheit zum Beispiel aus Furcht vor Repressalien nicht beim Bundeskartellamt gemeldet haben eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen.
Hintergrund: BKMS
Über das BKMS seien seit seiner Einrichtung im Jahr 2012 bis heute zahlreiche Hinweise auf mögliche Kartellverstöße eingegangen, so das BKartA weiter. Bei Eingang eines anonymen Hinweises vergewissere sich das Bundeskartellamt zunächst, ob die Angaben eine entsprechende sachliche Qualität haben, ausreichend detailliert seien, von schlüssigem Tatsachenmaterial begleitet oder durch weitere behördliche Recherchen bestätigt werden. Im konkreten Fall lagen die Voraussetzungen vor, so dass in der Folge weitere Beweise im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt werden konnten.
Settlement mit den Unternehmen erreicht
Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. Im vorliegenden Verfahren haben alle Unternehmen bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat. Die Bußgelder sind der Behörde zufolge überwiegend noch nicht rechtskräftig. Allerdings wurde mit allen Unternehmen und Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erreicht.
- Redaktion beck-aktuell
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