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BKartA verhängt Bußgeld wegen unulässiger Preisbindung bei portablen Navigationsgeräten

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro gegen die United Navigation GmbH, Ostfildern, wegen der vertikalen Preisbindung von Einzelhändlern beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Laut Recherchen der Behörde hat das Unternehmen im Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014 mit verschiedenen Händlern vereinbart, dass diese beim Verkauf portabler Navigationsgeräte von United Navigation bestimmte Endkundenpreise nicht unterschreiten. Erlaubt sei aber nur eine unverbindliche Preisempfehlung, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Preisbindungen seit den 1970er Jahren verboten

«Händler dürfen selbständig festlegen, welchen Preis sie für ein Produkt verlangen. Der Hersteller darf sie davon nicht abhalten», so Andreas Mundt weiter. Auch wenn man als Verbraucher oft einen anderen Eindruck gewinne, seien Preisbindungen zwischen Hersteller und Händlern oder Druckausübung der Hersteller dahingehend, dass die Händler bestimmte Preise einhalten sollen, bereits seit den 70er Jahren verboten.

Besonders Preise von Online-Händlern überwacht

United Navigation hat laut BKartA insbesondere die Preise von Online-Händlern überwacht. Sobald ein bestimmtes Verkaufspreisniveau unterschritten wurde, sei um Einhaltung des vorgegebenen Preisniveaus gebeten worden. Als Maßstab dafür, welches Preisniveau aus Sicht von United Navigation akzeptabel war, wurde der sogenannte «Street Price» eingeführt, der neben der unverbindlichen Preisempfehlung an die Händler kommuniziert wurde. Die meisten Händler hoben ihre Preise nach der Kontaktaufnahme durch United Navigation entsprechend an.

Mit angedrohtem Lieferstopp Preisanhebung erzwungen

In anderen Fällen wurden der Kartellbehörde zufolge die Preisanhebungen mit der Androhung von Lieferstopps oder rechtlichen Schritten wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien erzwungen oder mit der Gewährung von Vorteilen in Gestalt von Boni eine Preisanhebung erreicht. Das Verfahren beruht auf Hinweisen, die der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde vorlagen und denen das Bundeskartellamt im Rahmen einer Durchsuchung nachging.

Kooperation mit BKartA bei Bußgeld berücksichtigt

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde neben der derzeitig eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens auch berücksichtigt, dass United Navigation umfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, und dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.