BKartA ermittelt gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße

Zitiervorschlag
BKartA ermittelt gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179821)
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Wie die Wettbewerbsbehörde am 02.03.2016 mitteilte, geht sie dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.
Vorwurf: Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen
Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, betonte das BKartA. Zwar sei nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook aber einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt will unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.
BKartA verweist auf herausragende Bedeutung der Nutzerdaten
"Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind", erläuterte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb müsse auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden, betonte Mundt.
Nutzerprofile ermöglichen zielgenaues Werben
Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen habe das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebe von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermögliche das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, müsse der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung bestehe, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein. Das BKartA führt das Verfahren eigenen Angaben zufolge in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Redaktion beck-aktuell
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BKartA ermittelt gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179821)



