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BGH-Präsidentin warnt vor pauschaler Diskriminierung von Flüchtlingen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Ein rassistisches Urteil des Bundesgerichtshofs von 1956 bekommt nach Ansicht von BGH-Präsidentin Bettina Limperg in der Flüchtlingsdebatte neue Aktualität. Die Richter hatten es damals abgelehnt, einem "Zigeunermischling" Entschädigung für seine Zwangsumsiedlung im Nationalsozialismus zu zahlen und Angehörige der Sinti und Roma unter anderem als "Landplage" bezeichnet (BeckRS 2015, 20206). 60 Jahre später sei man heute wieder "mit weit verbreiteten Pauschalierungen von angeblichen und vielfach an bloßen Äußerlichkeiten festgemachten Wesensmerkmalen betroffener Gruppen" konfrontiert, sagte Limperg am 17.02.2016 bei einem Symposium in Karlsruhe. Sie hatte sich von dem Urteil 2015 distanziert und gesagt, man könne sich dafür nur schämen.

Justizstaatssekretärin kritisiert Begriff der "Flüchtlingswelle"

Auch Justizstaatssekretärin Stefanie Hubig sagte, die Diskriminierung von Minderheiten sei leider noch nicht Geschichte. Mit Blick auf Menschen, die Schutz vor Krieg und Terror suchten, sei von einer Flüchtlingswelle oder -flut die Rede, als ob es sich um eine Naturkatastrophe handele. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, sagte laut Redemanuskript, er sehe mit Sorge Akteure, die die "Kriminalität Einzelner erneut zu einem Abstammungsmerkmal einer Volksgruppe machen wollen". Der BGH hatte seine Rechtsprechung zwar 1963 geändert (BeckRS 2015, 20220), sich dabei aber nicht von den früheren Formulierungen distanziert.