OLG Brandenburg weist Klage gegen Lidl-App ab

Zitiervorschlag
OLG Brandenburg weist Klage gegen Lidl-App ab. beck-aktuell, 29.09.2026 (abgerufen am: 03.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206726)
Die Verbraucherzentrale sieht in der Rabatt-App des Lebensmittelhändlers Lidl eine Diskriminierung einiger Kunden. Der Verband hatte nun geklagt, doch das Gericht hält sich für nicht zuständig.
Im Prozess um Rabatte in der App des Lebensmitteldiscounters Lidl hat das OLG in Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen. "Wir sind sachlich nicht zuständig", sagte der Richter bei der Begründung der Entscheidung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hatte deshalb gegen Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.
Der Verband hatte vom Unternehmen verlangt, die Rabattierung über die App zu unterbinden, führte der Richter aus. Die Rabatte verstießen aus Sicht der Verbraucherschützer gegen das Gebot der Gleichbehandlung und diskriminierten ältere, behinderte oder jüngere Menschen.
Das OLG ist erstinstanzlich für Fragen des Verbraucherschutzes zuständig. Bei ihrer Klage bezogen sich der vzbv jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Darin gehe es um die Benachteiligung "bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse", so das Gericht weiter. Es machte deutlich, dass die entsprechende Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das OLG, sagte der Richter. Hier seien zunächst die Landgerichte zuständig.
Ähnliche Klagen
Die Verbraucherschützer gingen zuletzt in ähnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der BGH mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.
Lidl verteidigte die App. "Die kostenlose Lidl Plus-App ist ein freiwilliges, zusätzliches Angebot, mit dem unsere Kunden über die regulären Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren können", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußern."
Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und möglicherweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen. Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten dank der Apps besser.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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OLG Brandenburg weist Klage gegen Lidl-App ab. beck-aktuell, 29.09.2026 (abgerufen am: 03.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206726)



