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BVerfG muss sich mit medizinischer Untersuchung junger Flüchtlinge zur Altersfeststellung befassen

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Die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge zur Altersfeststellung sind ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Eine Freiburger Rechtsanwältin hat dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, wie sie der Deutschen Presse-Agentur am 30.09.2015 mitteilte. Sie sieht in den Röntgen- oder Genitaluntersuchungen eine Verletzung der Menschenwürde.

Minderjährige Flüchtlinge erhalten aufwendigere Behandlung als volljährige

Mit den medizinischen Verfahren soll festgestellt werden, ob die jungen Flüchtlinge minderjährig sind, wenn sie ohne Eltern und Papiere nach Deutschland kommen. Die Klärung dieser Frage ist für die Behörden von großer Bedeutung: Während volljährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Erstaufnahmeheime kommen, kümmern sich Jugendämter, Pflegefamilien und Heime um Minderjährige – was deutlich aufwendiger und teurer ist. Die Anwältin vertritt einen jungen Gambier, der unbegleitet aus dem westafrikanischen Staat nach Deutschland geflüchtet ist. In Freiburg wurde sein Handgelenk geröntgt, um sein Alter feststellen zu können. Er selbst gibt sein Alter mit 17 Jahren an. Der Untersuchung zufolge war er jedoch volljährig.