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Top-Jurist im höchsten Staatsamt

Orbán-Kritiker András Baka ist neuer ungarischer Staatspräsident

Der neue ungarische Staatspräsident András Baka spricht im Parlament in Budapest
András Baka spricht am 11. August nach seiner Vereidigung im Parlament in Budapest picture alliance / NurPhoto | Balint Szentgallay

Ein erfahrener Jurist übernimmt das höchste ungarische Staatsamt. Andras Baka blickt auf eine jahrzehntelange Karriere zurück, die ihn vom EGMR bis an die Spitze der ungarischen Justiz führte. Was die Ungarn nach den Orban-Jahren von ihm erwarten.

Das ungarische Parlament hat am Dienstag den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Andras Baka zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Bei der geheimen Abstimmung sprachen sich 140 Abgeordnete für den Kritiker des abgewählten langjährigen Regierungschefs Viktor Orban aus, 6 gegen ihn, wie die amtierende Parlamentspräsidentin Aniko Haller-Nagy mitteilte. Es gab keine Enthaltungen und keine weiteren Kandidaten. Die Ergebnisverkündung wurde in den sozialen Medien live übertragen.

Der parteilose Baka (73) war von der Fraktion der bürgerlichen Tisza-Partei von Ministerpräsident Peter Magyar vorgeschlagen worden. Seit der Parlamentswahl am 12. April verfügt Tisza über eine Zweidrittelmehrheit in der Volksvertretung. Mit dieser hatte sie eine Verfassungsnovelle beschlossen, die den bisherigen Staatspräsidenten Tamas Sulyok des Amtes enthob.

Vom EGMR zum Obersten Gerichtshof in Ungarn

Sulyok war noch von Magyars rechtspopulistischem Vorgänger Orban eingesetzt worden, seine Amtszeit hätte regulär2029 geendet. In den Augen Magyars und der Tisza-Partei hat er sich jedoch wie eine "Marionette Orbans" verhalten. Orbans Fidesz-Partei wiederum nahm an der Wahl von Baka aus Protest gegen die Absetzung Sulyoks nicht teil.

Baka blickt auf eine lange Laufbahn als Jurist und Richter zurück. Er genießt sowohl in Ungarn als auch im Ausland hohes Ansehen. Von 1991 bis 2007 war er Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. 2009 wurde er Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Ungarn.

Von Orban abgesetzt

Aus diesem Amt entfernte ihn Viktor Orban 2011 durch eine umstrittene Verfassungsänderung, die darin bestand, den OGH in "Kurie" umzubenennen, eine historische Bezeichnung für das Oberste Gericht in Ungarn. Der Schachzug war Teil einer Strategie, um weite Teile der Justiz unter die politische Kontrolle Orbans und seiner Kreise zu bringen.

Baka gewann zwar Jahre später einen Arbeitsrechtsprozess, in dem er den Staat wegen seiner widerrechtlichen Absetzung verklagte. An den Machtverhältnissen in Orbans Ungarn vermochte das aber nichts mehr zu ändern. Diese blieben bis zur Abwahl des auch in der EU zunehmend isolierten Regierungschefs im April dieses Jahres bestehen.

Orbans Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz führten dazu, dass die EU einen Teil der für das ostmitteleuropäische Land bestimmten Fördermittel zurückhielt. Nachfolger Magyar ist mit dem ausdrücklichen Versprechen angetreten, in Ungarn wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen. Die EU will die eingefrorenen Mittel freigeben, sobald die Führung in Budapest entsprechende Schritte unternimmt.

Baka: "Werde über Demokratie wachen"

Baka legte unmittelbar nach seiner Wahl im Parlament den Amtseid ab. In seiner Ansprache sagte er, dass er über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wachen werde. Dies sei mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre besonders geboten. "Es ist unser aller Verantwortung, dass sich ein solches System nicht wieder etabliert", sagte er mit Bezug auf die Orban-Zeit.

Sein Amt tritt der neue Staatspräsident am 19. August an. Seit dem Inkrafttreten der Absetzung Sulyoks am 19. Juli hat Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer von der Tisza-Partei kommissarisch die Aufgaben des Staatsoberhaupts übernommen.

Der Präsident hat in Ungarn eher nur protokollarische Befugnisse. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre bemessen. In Bakas Fall könnte diese jedoch kürzer ausfallen, weil sich Magyar zum Ziel gesetzt hat, in den nächsten zwei bis drei Jahren eine neue Verfassung auszuarbeiten. Diese könnte auch die Wahl des Präsidenten durch das Volk festschreiben.