Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
AK Vorrat

Telekommunikationsanbieter speichern abrechnungsirrelevante Kommunikationsdaten trotz gesetzlichen Verbots

Ein Etappenziel ist erreicht

Auf eine Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat die Bundesnetzagentur 2013 vier Telekommunikationsanbietern die monatelange Speicherung von Daten, die nicht für die Abrechnung benötigt werden (Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons) verboten. Wie der AK Vorrat am 14.10.2015 mitteilt, wurden die Anordnungen aber bisher nicht umgesetzt.

Unternehmen gehen rechtlich gegen Anordnungen vor

Betroffen seien die Unternehmen M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone. E-Plus wolle die Anordnung erst bis "Ende 2015" umsetzen, so der AK. Vodafone habe Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung der Netzagentur eingelegt und Telefonica/o2 klage dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln habe daraufhin die Anordnung bestätigt (BeckRS 2015, 44624). Telefonica/o2 klage aber in nächster Instanz weiter.

AK Vorrat fordert Zuständigkeit unabhängiger Datenschutzbeauftragter

Vor dem Hintergrund dieses Vorgehens warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung davor, den Telekommunikationsanbietern mit der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen. Die Vorratsdatenspeicherung schaffe ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau, so Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. Die Bundesregierung müsse die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes endlich der unabhängigen Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie seit 1995 fordere.