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JPA Hessen

24 Examensklausuren in der Post verloren

Ein hoher Stapel Postkisten auf einem Post-Fahrrad
Da kann schon mal was verloren gehen... © Aleksandr Fedosov / Adobe Stock

In Hessen sind 24 Zivilrechtsklausuren aus der Februarkampagne des ersten Staatsexamens verlorengegangen. Der Grund: Das JPA Hessen versendete die Klausuren an einen Korrektor, der zwischenzeitlich umgezogen war.

Was für viele Examenskandidatinnen und -kandidaten eine Horrorvorstellung ist, geschah nun zum wiederholten Mal, diesmal in Hessen: 24 fertig geschriebene Klausuren aus dem ersten Staatsexamen sind auf dem Postweg zum Korrektor offenbar verloren gegangen. 

Anhand der Sendungsverfolgung konnte das JPA Hessen feststellen, dass die Klausuren im Flur des ehemaligen Wohnhauses des Erstkorrektors abgelegt worden waren. Der Korrektor hatte gegenüber DHL eine entsprechende Ablagegenehmigung erteilt. Danach waren die Klausuren aber nicht mehr auffindbar. Gegenüber LTO bestätigte das hessische Justizministerium den Vorfall. Auf Anfrage von beck-aktuell verwies das JPA an das Landesjustizministerium, das seinerseits bis zur Veröffentlichung des Artikels keine Auskunft erteilte.

Auch beim juristischen Online-Portal JURios haben sich zwischenzeitlich mehrere Betroffene gemeldet. Demnach haben die Kandidatinnen und Kandidaten jetzt die Wahl: Entweder wird die Gesamtnote aus den verbleibenden fünf Examensklausuren berechnet, wobei die verlorengegangene Klausur nicht gewertet wird. Oder die Betroffenen können die Zivilrechtsklausur Ende Juli im regulären nächsten Examensdurchgang noch einmal mitschreiben. Die Gesamtnote wird dann aus den fünf Klausuren inklusive der Nachschreibeklausur gebildet. 

Prüflinge machen ihrem Ärger online Luft

Das Problem: Entscheiden sich die Prüflinge für die Nachschreibeklausur, findet die mündliche Prüfung erst im Dezember, also ein halbes Jahr nach der eigentlichen Notenbekanntgabe, statt. Für die Entscheidung, welchen Weg sie wählen, hat das JPA den Prüflingen laut Berichten eine Woche eingeräumt.

Eine Kandidatin kritisierte gegenüber JURios mangelnden Respekt oder Anerkennung seitens des JPA gegenüber den Prüflingen. Stattdessen weise man dort jegliche Verantwortung von sich und überlasse es den Studierenden, die Sache auszubaden. Auch in den sozialen Netzwerken machen die Betroffenen ihrem Ärger inzwischen Luft. So empfiehlt ein Nutzer auf der Plattform Reddit dem JPA im Hinblick auf die Notengebung lapidar: "Einfach würfeln". Ein anderer schreibt: "Es gibt da so eine neuartige Erfindung, hab‘ ich gehört, die nennt sich 'PDF' und '-Mail'… - dann muss man das Ganze nicht von einem DHL-Mann in irgendeinem Hsusflur[sic!] abstellen lassen!".

Das ganze Leben auf Halt

Als besonders ärgerlich bewerten die Prüflinge die Tatsache, dass das Prüfungsamt schon früh von den verlorengegangenen Klausuren erfahren haben soll. Gegenüber LTO erklärte das hessische Justizministerium, das JPA sei zunächst gehalten, alle zumutbaren Nachforschungen bezüglich des verlorenen Pakets anzustellen.

Für die Kandidatinnen und Kandidaten ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar. Viele hätten die Klausur gerne direkt nachgeschrieben – und nicht erst im Juli. Die Verzögerung führt nun dazu, dass einige ihre Planung komplett umwerfen müssen. Auslandsaufenthalte oder die Bewerbung für einen Job seien so nicht mehr – oder nur verzögert – möglich. Denn für vieles benötigen die Prüflinge die Gesamtnote, die sie – falls sie sich dafür entscheiden, nachzuschreiben – aber erst im Dezember erhielten.

Klausuren verschwinden häufiger

Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Examensklausuren auf dem Postweg – oder anderweitig – verlorengehen. So landeten in Bayern 2019 insgesamt 49 Examensklausuren einfach im Müll. Der Postbote soll sie im Altpapier des Korrektors entsorgt haben. Ein Jahr zuvor verschwanden in Münster 25 Examensklausuren auf dem Weg vom Erst- zum Zweitkorrektor. Sie wurden später in einer Studenten-WG wiedergefunden. Das Paket war falsch adressiert worden. Es geht aber auch andersrum: In NRW verschwanden 2015 23 Examensklausuren auf dem Postweg vom Korrektor zum Landesjustizprüfungsamt. Da die Arbeiten bereits korrigiert waren, mussten die Prüflinge damals entscheiden, ob sie die Note blind akzeptieren oder die Klausur neu schreiben.

In den Bundesländern, die inzwischen das E-Examen eingeführt haben, stellen sich all diese Fragen nicht mehr. In Hessen ist das bisher aber nur im zweiten Examen der Fall. Das JPA will sich aber für das E-Examen auch in der ersten juristischen Prüfung einsetzen, wie ein Sprecher gegenüber LTO erklärte. 

Dass handschriftliche Klausuren überhaupt verloren gehen können, liegt allerdings auch daran, dass die Klausuren – obwohl es technisch möglich wäre – vor dem Versand an die Korrektorinnen und Korrektoren nicht eingescannt werden.