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Recht im Unternehmen

Geheimnisse im Fokus

Frau mit Brille, die einen Screen hat.
© Syda Productions/adobe

Längst sind geheime Film- oder Fotoaufnahmen keine Besonderheit von Agentengeschichten mehr. Mit sogenannten Smart Glasses lassen sich jederzeit unbemerkt Personen filmen, Geschäftsgeheimnisse im Betrieb ausspähen oder vertrauliche Strategiebesprechungen mitschneiden.

Unternehmen sollten hier den eigenen Beschäftigten wie auch Besuchern Grenzen setzen.

In den vergangenen Monaten haben zahlreicher Hersteller neue Smart Glasses vorgestellt. Deren Design hat sich stark der Optik handelsüblicher Sehhilfen angenähert: Sie können kaum noch als „intelligente Brillen“ wahrgenommen werden. Bereits 2012 hatte der Suchmaschinenanbieter Google die erste Version von Augengläsern mit eingebauter Kamera und einem integrierten Display vorgestellt; die Gestaltung war seinerzeit sehr auffällig und die Nutzungsmöglichkeiten hielten sich in Grenzen. Die heutigen Versionen gehen viel weiter. Besondere mediale Aufmerksamkeit genießt das Produkt von Ray-Ban und Meta (Facebook), das auf den ersten Blick kaum von normalen Sonnenbrillen zu unterscheiden ist. Zwar zeigt es an, wenn es filmt, dies lässt sich aber problemlos verbergen. Aufsichtsbehörden für den Datenschutz kritisieren zu Recht die zu geringe Transparenz.

Verbotene Einblicke

Die Gerichte tun sich mit den High-Tech-Brillen noch schwer. Das OLG Köln etwa hat sich mit der Frage befasst, ob heimlich aufgenommene Videosequenzen als Beweismittel in einem Zivilprozess verwendet werden dürfen (GRUR-RS 2025, 29782). Im Einzelfall kann das durchaus denkbar sein, weil es kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot gibt. Problematisch wird es, wenn mit den Brillen ohne Zustimmung Aufnahmen von Beschäftigten gemacht werden: Die Anfertigung ohne Einwilligung ist grundsätzlich rechtswidrig, ihre Veröffentlichung oder Verbreitung illegal. Strafrechtlich ist das heimliche Filmen aber außerhalb von § 184k StGB im Regelfall nicht erfasst – anders als unerlaubte Tonaufnahmen. Dies führt dazu, dass das Risiko für die Okular-Träger überschaubar und eine rechtliche Handhabung schwierig ist. Arbeitgeber sollten daher für diese Fälle klare Regeln aufstellen, die sowohl in den Geschäftsräumen als auch für Firmenveranstaltungen gelten.

Zu empfehlen ist, den Einsatz von Smart Glasses durch eigene Mitarbeiter zu untersagen bzw. einzuschränken, sofern die Geräte nicht für betriebliche Zwecke genutzt werden. Begründen lässt sich dies mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten, die ansonsten einem Eingriff in die eigenen Persönlichkeitsrechte ausgesetzt sein könnten. Das kann selbst dann gelten, wenn es der Träger der Brille an sich gut gemeint hat, indem etwa zur Arbeitserleichterung ein internes Meeting aufgezeichnet wird. Solange die Brillen keine Ausstattung des Unternehmens sind, führt das Vorgehen zwangsläufig dazu, dass vertrauliche Informationen unabsichtlich abfließen können, wenn sie auf den Systemen des jeweiligen Herstellers zwischengespeichert oder sogar ausgewertet werden.

Heikle Grenzverletzung

Noch problematischer ist aber die Nutzung durch andere Personen in den eigenen Geschäftsräumen, etwa durch Gäste oder Geschäftspartner. Zwar kann damit im Regelfall nur das aufgezeichnet werden, was auch das menschliche Auge wahrnehmen könnte. Es macht allerdings durchaus einen Unterschied, ob jemand bestimmte Unterlagen nur flüchtig sieht oder hiervon direkt eine Aufnahme erstellt wird, die später vergrößert und ausgewertet werden kann. Unternehmen können als Vorsichtsmaßnahme das Tragen und die Nutzung der Geräte durch Externe über die Ausübung des Hausrechts untersagen. Das muss dann allerdings entsprechend kommuniziert werden.

Wichtiger ist es, im eigenen Unternehmen generell Schutzvorkehrungen zu etablieren, die einen unbefugten Zugriff auf geschützte Geschäftsgeheimnisse verhindern. Hierfür ist nicht einmal besonders viel High Tech erforderlich. Hilfreich sind schon simple Maßnahmen – etwa Gäste immer auf dem eigenen Gelände zu begleiten, Besprechungen nur in gesonderten Räumen durchzuführen und sensible Bereiche durch besondere Kontrollsysteme für den Zutritt abzusichern. Parallel dazu kann technisch aufgerüstet werden: Mittlerweile gibt es bereits Apps, die in der Lage sein sollen, Smart Glasses in der Nähe zu erkennen und vor ihnen zu warnen.

Dieser Text stammt aus Heft 24/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.