Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Recht digital

Der Rechtsstaat entdeckt das UX-Design

Paragrafenzeichen mit 0 und 1
© 3dkombinat/adobe

Die Digitalisierung der Justiz ist erklärtes rechtspolitisches Ziel. Das Bundesjustizministerium hat hierfür eine Initiative gestartet, die Länder verfolgen ebenfalls entsprechende Vorhaben.

Die digitale Justiz soll Recht einfacher und nutzerfreundlicher zugänglich machen. Recht wird damit zu einem staatlichen Service wie unter https://service.justiz.de. Doch zwischen UX-Design und komplexer Rechtsverwirklichung bleibt die Frage, wie stark sich Gerechtigkeit überhaupt vereinfachen lässt.

„Wählen Sie Ihr Rechtsproblem:

□Mietrecht

□Gesellschaftsrecht

□Fluggastrechte

□Es geht mir ums Prinzip!“

→ Für allgemeine Prinzipienfragen ist dieses Amtsgericht nicht zuständig!

Recht aus der Nutzerperspektive

So oder so ähnlich könnte die Zukunft der deutschen Justiz aussehen. Der Rechtsstaat entdeckt nämlich gerade das UX-Design. Während der Erhalt von Rechtsschutz bisher nach Aktenordner, nicht klimatisiertem Gerichtssaal und Passierschein A38 klang, soll ein Gerichtsverfahren künftig möglichst intuitiv digital funktionieren. UX-Desing steht hier für User Experience Design und beschreibt die Gestaltung von digitalen Angeboten aus Nutzerperspektive. Ziel eines solchen Vorgehens ist es, Anwendungen möglichst verständlich und einfach bedienbar zu machen, damit Bürger einen einfachen Zugang zum Recht erhalten.

Aktuell kann bereits die Beratungshilfe digital bürgerfreundlich vorbereitet werden. Auch Gerichtsverfahren sollen zunehmend über strukturierte Online-Dienste zugänglich werden. Die Justiz bekommt damit eine klägerfreundliche Benutzeroberfläche. Das klingt zunächst erfreulich. Schließlich soll niemand ein Studium der Rechtswissenschaft benötigen, nur um herauszufinden, welches Gericht für das eigene Rechtsproblem zuständig ist. Wer online mit wenigen Klicks einen Flug bucht, eine Steuererklärung abgibt oder ein Bankkonto eröffnet, erwartet längst klare Schaltflächen, Fortschrittsanzeigen und verständliche Fragen. Warum sollte ausgerechnet die Justiz bei „Bitte reichen Sie Anlage K3 in zweifacher Ausfertigung ein“ stehen bleiben?

Rechtsschutz ist keine Lieferdienst-App

Doch hier beginnt das eigentliche Problem. Denn Rechtsschutz ist keine Lieferdienst-App. Ein Mietstreit lässt sich nicht immer mit drei Klicks in „Heizung kaputt“, „Miete gemindert“ und „Vermieter reagiert nicht“ zerlegen. Hinter scheinbar einfachen Fällen stehen Ausnahmen, Fristen, Beweisfragen und Abwägungen. Das Gesetz bleibt kompliziert, auch wenn davor ein farbenfroher Button mit der Aufschrift „Weiter“ erscheint. Die Digitalisierung verspricht also etwas, das der Rechtsstaat nur begrenzt leisten kann: Einfachheit.

Der Staat muss den Bürger verstehen

Damit verbunden ist der eigentliche Kulturwandel. Früher musste der Bürger lernen, wie der Staat funktioniert. Heute soll der Staat lernen, wie der Bürger funktioniert. Behörden sollen verständlich, barrierearm und möglichst selbsterklärend sein. Der Bürger wird zum Nutzer, das Gericht zum Dienstleister und das Gerichtsverfahren zur „User Journey“. Vielleicht heißt es irgendwann nicht mehr: „Die Klage wurde zugestellt“, sondern: „Super! Schritt 3 von 7 ist abgeschlossen.“ Man kann diese Entwicklung belächeln. Man sollte den Fortschritt aber nicht unterschätzen. Ein verständlicher digitaler Zugang zu Gerichten kann Hemmschwellen senken und Menschen helfen, ihre Rechte überhaupt wahrzunehmen. Problematisch wird es erst, wenn eine verständliche Oberfläche für die Klageeinreichung den Eindruck erzeugt, auch das Recht selbst sei einfach.

ZPO gelesen und zugestimmt

Weder der Rechtsstaat noch das Leben besitzen einen „Zurück“-Button. Ein Urteil lässt sich nicht wegwischen, weil einem das Ergebnis nicht gefällt. Und manche Rechtsfragen passen in kein Dropdown-Menü. Vielleicht ist das die wichtigste Aufgabe der digitalen Justiz: Nicht das Recht so aussehen zu lassen, als wäre es simpel, sondern kompliziertes Recht so zugänglich zu machen, dass niemand schon am Formular scheitert. Für alles Weitere klicken Sie bitte auf: „Ich habe die Zivilprozessordnung gelesen und stimme zu.“

Dieser Text stammt aus Heft 38/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.