KI-Kompetenz bei Gericht

Zitiervorschlag
Gudrun Schäpers; Isabelle Biallaß: KI-Kompetenz bei Gericht. beck-aktuell, 16.10.2026 (abgerufen am: 16.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207901)
Die Nutzung von KI, insbesondere für die rechtliche Recherche, ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gericht kein Zukunftsszenario mehr. Es gilt, sich auch mit der Verwendung von KI durch Beteiligte an Gerichtsverfahren auseinanderzusetzen.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Nutzerinnen und Nutzer in die Lage zu versetzen, diese Technologie verantwortungsvoll zu nutzen. Dies stellt auch eine neue Führungsaufgabe dar.
Dem Grundlagenpapier 2026 der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des KG, des BayObLG und des BGH zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz lässt sich entnehmen, dass bereits zahlreiche Forschungs- und Erprobungsprojekte zum Einsatz von KI in der Justiz existieren (https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Jahrestagungen/ 90_2026/KI-Grundlagenpapier-2026.pdf). Die in die juristischen Datenbanken integrierten KI-Chatbots gehören mittlerweile auch in NRW zur Arbeitsplatzausstattung aller Entscheiderinnen und Entscheider, das heißt der Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Ausweislich Art. 4 I KI-VO müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, wobei die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, die KI-Systeme nutzen sollen, zu berücksichtigen sind. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Hieraus ergibt sich der Bedarf für die gezielte Entwicklung von Maßnahmen zur Schaffung von KI-Kompetenz.
Darüber hinaus wird die Justiz verstärkt mit dem KI-Einsatz durch Dritte und den hiermit verbundenen Fragestellungen konfrontiert, beispielsweise mit der Generierung von umfangreichen Schriftsätzen auch durch nicht anwaltlich vertretene Bürgerinnen und Bürger oder mit dem Angriff von digitalen Beweismitteln als Deep Fakes.
Ein alle betreffendes Thema
Adressat von entsprechenden Fortbildungen zur Erhöhung von KI-Kompetenz sind alle Gerichtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Die Nutzung von generativer KI ist im Alltag der Gesellschaft angekommen. Insbesondere, wenn keine dienstlichen Angebote bereitgestellt werden, gilt es, der Situation zu begegnen, dass ggf. privat genutzte KI-Anwendungen ohne Problembewusstsein auch zu dienstlichen Zwecken zum Einsatz kommen könnten. Dies wird vielfach als Schatten-KI bezeichnet. Eine sorglose Nutzung von privaten KI-Anwendungen ist jedoch hochproblematisch. Personen- oder verfahrensbezogene Daten dürfen nicht eingegeben werden. Bei der Grenzziehung, welche Nutzungen zulässig sind und welche nicht, ob auf private KI-Anwendungen zurückgegriffen werden darf oder ob dies nicht gestattet ist, ergeben sich jedoch Grauzonen.
KI-Kompetenz ist auch Führungsaufgabe
Der verantwortungsvolle Einsatz von KI ist nicht ausschließlich ein Thema der Technikbeherrschung. Die Navigation der Grauzone, welche Einsätze sinnvoll und begrüßenswert und welche Unterstützungsleistungen zu weitgehend sind, berührt Fragen des beruflichen Selbstverständnisses. Durch heute getroffene Entscheidungen werden nicht nur die Weichen für die künftige Ausgestaltung der Berufsbilder bei Gericht gestellt, sondern wird auch beeinflusst, wie die Gesellschaft die Justiz in Zukunft wahrnimmt. Trotz aller Technikoffenheit muss sichergestellt werden, dass ihre Wahrnehmung als unabhängige dritte Gewalt, deren Entscheidungen durch Menschen getroffen werden, eindeutig gewahrt bleibt. Deshalb ist die Begleitung des aktuellen Veränderungsprozesses auch eine Führungsaufgabe. Im Bewusstsein der Bedeutung einer unabhängigen menschlichen Justiz gilt es zum einen die Fragen des Berufsethos zu adressieren. Gleichzeitig dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber mit den aktuellen Entwicklungen auch nicht allein gelassen werden, sondern es muss eine geeignete Sensibilisierung und Hilfestellung erfolgen. Das Thema KI-Kompetenz wird aktuell unter anderem im bundesweiten Austausch für die nächste Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des KG, des BayObLG und des BGH aufbereitet.
Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Autorinnen wieder.
Dieser Text stammt aus Heft 42/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Gudrun Schäpers; Isabelle Biallaß: KI-Kompetenz bei Gericht. beck-aktuell, 16.10.2026 (abgerufen am: 16.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207901)



