Überfüllte Omnibusse

Zitiervorschlag
Dr. Stefanie Merenyi: Überfüllte Omnibusse. beck-aktuell, 23.09.2026 (abgerufen am: 23.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206306)
In sogenannten Omnibus- oder Artikelgesetzen können sich kontroverse Normen vor einer allzu genauen Kontrolle des Parlaments verstecken. Stefanie Merenyi sieht das kritisch: Das für den Parlamentarismus nötige Vertrauen könne so missbraucht werden.
Seit Anfang 2025 rollen zwölf sogenannte Omnibusse, große und hochkomplexe Gesetzgebungspakete, durch die europäische Gesetzgebung. Weitere sind angekündigt. Mit enormer Geschwindigkeit wurden die ersten bereits verabschiedet (Überblick s. https://thegoodlobby.eu/deregulation-monitor/). Ihr gemeinsames Ziel lautet: Rechtsvereinfachung. Diese wird mit Bürokratieabbau gleichgesetzt, dieser wiederum mit der Verringerung weithin beklagter Wettbewerbsnachteile der europäischen Industrie.
Omnibusse sind Oldtimer der Gesetzgebung. Als die USA in den 1840 er-Jahren um einen Kompromiss über die Zukunft der Sklaverei rangen, versuchten sie der erbitterten Diskussion mit einem Trick ein Ende zu bereiten. Eine umfangreiche Gesetzesvorlage mit mehreren, sehr unterschiedlichen Vorhaben sollte den Nord- wie den Südstaaten die Zustimmung ermöglichen. Das Vorhaben war bekanntlich nicht erfolgreich. Bald kam es zum Sezessionskrieg. Seitdem werden Vorlagen dieser Art in den USA als omnibus bill bezeichnet.
Auch in anderen Jurisdiktionen werden Omnibusse gesichtet, etwa in Kanada, Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland. Dabei variieren die Modellbezeichnungen. Sie werden auch als Porte-manteau-, Mosaik-, Weihnachtsbaum- oder Arrangementgesetze bezeichnet. In Deutschland sind sie als Artikelgesetze bekannt. Lediglich Schweden vermeidet diese Art der Gesetzgebung „um jeden Preis“, da das dortige Rechtsstaatsverständnis keine Gesetze akzeptiere, „die wie Frankensteins Monster aussehen“ (Zamboni in Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation, 2021, 315 ff.).
Die Tücken der Omnibus-Gesetzgebung sind offenkundig. Eine verringerte parlamentarische Kontrolle von solchen Paketen scheint nahezu unvermeidbar – und entpuppt sich deswegen oft als Einfallstor für spezifische Partikularinteressen. Diese Vorgehensweise sorgt auch dafür, dass „eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit […] verhindert [wird]“, so die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (WD 3-3000-149/20, 17.6.2020, 3). Parlamentarier, die dennoch genauer unter die Motorhaube schauen wollen, können aufgrund einiger Besonderheiten dieses Verfahrens wirksam davon abgehalten werden. So lässt sich arrangieren, dass zu den im ersten Entwurf offenbarten Gesetzgebungsvorhaben noch weitere Fahrgäste hinzukommen, auch, dass einige unterwegs wieder aussteigen, sich gänzlich unbekannte dafür aber erst in letzter Sekunde durch die schon im Schließen begriffenen Türen zwängen.
Ein Omnibus, einmal auf die Spur gesetzt, ist nur mit großer Kraftanstrengung noch aufzuhalten. Was auf diesem Wege vorgeschlagen wird, hat gute Chancen, widerstandslos Gesetz zu werden, selbst wenn es inhaltlich hoch umstritten ist. Das Verfahren der Omnibusgesetzgebung bietet damit die Möglichkeit, das für den demokratischen Parlamentarismus notwendige Vertrauen zu missbrauchen.
Dieser Text stammt aus Heft 39/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Stefanie Merenyi: Überfüllte Omnibusse. beck-aktuell, 23.09.2026 (abgerufen am: 23.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206306)



