KI: Quantität als Systemsprenger

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann: KI: Quantität als Systemsprenger. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206826)
Ein neues Spiel erfordert neue Regeln, meint Hinnerk Wißmann. Wer nicht bereit sei, einer drohenden Flut ausufernder KI-Schriftsätze eine Längenbegrenzung entgegenzusetzen, riskiere den Stillstand des Rechtsstaats.
Künstliche Intelligenz kann den Rechtsstaat mit Leichtigkeit in die Knie zwingen. Dieser Warnruf zielt nicht auf die großen Fragen, die die Debatte bisher bestimmen. Sie lauten bekanntlich: Wie ist es um die juristische Qualität bestellt? Und wie verhält es sich mit der Legitimation automatisch generierter Entscheidungen? Insofern lassen sich jeweils durchaus differenzierte Annahmen formulieren: KI-generierte Anwaltsschriftsätze, Bescheide und Gerichtsurteile mögen schon bald in den meisten Fällen schlicht besser sein als die entsprechenden Produkte des jeweiligen menschlichen Verstandes – wer allerdings den entsprechenden Algorithmus bestimmt und trainiert, ist offensichtlich heikel. Und da das Recht als „Herrschaft von Menschen über Menschen“ schon länger automatisch erzeugte Hilfen in Anspruch nimmt, können sich auch bei der Nutzung von KI modulierte Lösungen finden lassen. Nein, die unmittelbar bevorstehende Notlage des Rechtsstaats ist eine der Quantität: Wenn Verfahrens- und Prozessordnungen nicht schleunigst Mengenbegrenzungen für Antragslänge und Schriftsatz einführen, ist absehbar, dass die Instanzen des Staates – von den Sozial- und Bauämtern über die Amts- und Landgerichte bis zum BVerfG – in einer Weise geflutet werden, die den jetzt schon vielerorts bestehenden Bearbeitungsnotstand in einen Stillstand überführt.
Bisher war es ja so: Wer zu seinem Recht kommen wollte, musste Zeit, Verstand und/oder Geld aufwenden. Das war natürlich auf eine Art eine systemische Ungerechtigkeit, die bessergestellten Kreisen mehr Recht zuteilte. Aber der soziale Rechtsstaat fing das konzeptionell durchaus auf, weil aufwendige Verfahren durch die allgemeine Klärung von Rechtsfragen rechtsökonomisch für jedermann Sinn machen. Diese ressourcenbezogene Limitierung ist durch Large Language Models wie ChatGPT, Claude usw. Vergangenheit: Masse zu produzieren, kostet im Flatratesystem (jedenfalls scheinbar) so gut wie nichts mehr. Auch solche Langtexte werden aber zugleich selbstverständlich mit der normativen Erwartung verknüpft, dass die Gegenseite bzw. eine staatliche Stelle allen Vortrag prüfen und berücksichtigen muss – was sich materiell letztlich nicht an eine KI delegieren lässt. Es liegt auf der Hand, dass diese Lage bewusst genutzt werden kann, vom Querulanten über die strategische Prozessführung bis hin zu einem groß angelegten Angriff auf das Rechtssystem etwa durch ausländische Mächte.
Nötig wäre eine radikale Antwort: Eine strikte Zeichenbegrenzung für Anträge, gestuft nach Wertvorgaben, idealerweise ohne Ausnahmen. Gegen eingeübte Reflexe: Der Rechtsstaat geht nicht unter, wenn beispielsweise bei einem dreistelligen Streitwert in erster Instanz nicht mehr als insgesamt fünf Seiten Klageschrift und Erwiderung zugelassen werden (usw.) – bei einer entsprechenden Straffung könnte im Übrigen die KI sinnvoll helfen. Der funktionierende Rechtsstaat ist vielmehr in ernster Gefahr, wenn wir uns hinter vereinfachten Vetopositionen verschanzen und nicht die Kraft haben, ein neues Spiel auch nach neuen Regeln zu spielen.
Dieser Text stammt aus Heft 40/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Hinnerk Wißmann: KI: Quantität als Systemsprenger. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206826)



