Grenzen digitaler Staatskommunikation

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk: Grenzen digitaler Staatskommunikation. beck-aktuell, 04.03.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10956)
Google, Facebook & Co. verändern die Staatskommunikation. Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern wird immer direkter. So kann eine Ministerin Follower sammeln – und mit einem Post Tausende erreichen. Digitale Plattformen erlauben diese kommunikative Abkürzung an den Medien als Mittler vorbei. Das ist grundsätzlich zulässig, solange sich staatliche Stellen dabei innerhalb ihrer Zuständigkeitsgrenzen und Aufgabenbereiche bewegen. Schließlich ist Staatskommunikation funktionaler, nicht freiheitlicher Natur.
Es ist zu erwarten, dass diese und andere Verfahren weiterhin hohe Wellen schlagen werden. Denn grundlegende Fragen sind zu klären: Ist es eine staatliche Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger über Gesundheitsrisiken zu informieren? Darf sich der Staat dafür einsetzen, dass eigene Informationen gegenüber anderen bevorzugt werden? Wann überschreitet er die Grenze zur Medienähnlichkeit? Noch grundlegender geht es aber um eine Grenzziehung: Was bedeutet der Grundsatz der Staatsferne unter Netzbedingungen? Entwickelt wurde er in Bezug auf die Medien. Der Staat darf die Berichterstattung weder unmittelbar noch mittelbar beherrschend beeinflussen. Schließlich hatten Medien vormals die Zentralposition, um Öffentlichkeit herzustellen. Nunmehr lassen sich auch die großen Plattformen gezielt nutzen, um sich im Wettbewerb um Aufmerksamkeit Vorteile zu sichern. Angesichts dieser veränderten Kommunikationsordnung ist neu zu bestimmen, inwiefern staatliche Kommunikation direkt neben private treten darf – und was das für gesellschaftliche Freiheitsgrade bedeutet. •
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk: Grenzen digitaler Staatskommunikation. beck-aktuell, 04.03.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10956)



