Anwälte unter Generalverdacht

Zitiervorschlag
Jürgen Krais: Anwälte unter Generalverdacht. beck-aktuell, 16.02.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10216)
Manche Banken kündigen derzeit Rechtsanwälten Verträge über Anderkonten, die nicht nur einem einzigen Mandanten zugeordnet sind (Sammelanderkonten). Hintergrund ist die veränderte Auslegung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die BaFin. Statt wie bisher vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) müssen Banken nunmehr verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (§ 15 GwG). Dies erfordert umfangreiche Nachweise zur Identität aller Mandanten, die Gelder auf ein Anderkonto einzahlen - sei es bar oder unbar.
Das Vorgehen der BaFin steht exemplarisch für ein theoretisch-abstraktes Verständnis von Risiken, das in einer überschießenden, bürokratisierenden Auslegung der GwG-Vorschriften gipfelt. Der Umfang verstärkter Sorgfaltspflichten wirkt in wirtschaftlicher Hinsicht prohibitiv, obwohl im Einzelfall kein Hinweis auf Geldwäsche vorliegt. Die Auslegung geht auf Aussagen der Ersten Nationalen Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums von 2018/2019 zurück. Sie hält die Aufsichtsbehörden zu mehr Wachsamkeit bei Bargeldeinzahlungen auf Anderkonten an, verpflichtet sie aber nicht dazu, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Der Ball liegt nun wieder einmal – tja, wo eigentlich? Beim Gesetzgeber? Auf nationaler Ebene hat er sich in den letzten Jahren damit hervorgetan, die EU-Geldwäsche-Anforderungen in vielen Punkten unnötig überschießend umzusetzen (Goldplating). Von dort ist keine Hilfe zu erwarten. Die EU-Kommission plant eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens bis 2024 und ist mitten in den Beratungen. Aber wieso sollte die BaFin nicht einfach Verantwortung zeigen und das Gespräch mit der Bundesrechtsanwaltskammer sowie anderen Anwaltsvereinigungen suchen? Rechtsanwälte sind nur ausnahmsweise GwG-Verpflichtete (§ 2 I Nr. 10 GwG). Die Eröffnung eines Anderkontos und selbst Bargeldeinzahlungen auf das Anderkonto begründen keine Verpflichteten-Eigenschaft. Banken können Bargeldeinzahlungen auf Anderkonten überwachen oder beschränken. Bei richtigem Verständnis des risikobasierten Ansatzes könnte die bisherige Verwaltungspraxis ohne Weiteres beibehalten werden.
Zitiervorschlag
Jürgen Krais: Anwälte unter Generalverdacht. beck-aktuell, 16.02.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/10216)



