Die Termine der 47. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 47. Kalenderwoche. beck-aktuell, 13.11.2024 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/7431)
Ist es zu spät für Sparkassenkunden, zu viel bezahlte Kontogebühren zurückzuverlangen? Der BGH entscheidet über unzulässige Erhöhungen der Preise bei einigen Geldinstituten. Außerdem geht es dort um einen wegen Rechtsbeugung verurteilten Familienrichter, der ein Urteil gegen Corona-Maßnahmen gefällt hatte, und einen Schaden durch eine Autowaschanlage. Der BFH befindet über im Steuerrecht wichtige Sterbetafeln.
Bankenentgelt. Seit undenklichen Zeiten ziehen Verbraucherschützer und Kunden gegen aus ihrer Sicht überhöhte Kontogebühren zu Felde – oft mit Erfolg. Am 19.11. befasst sich der Bankensenat des BGH mit drei Klägern gegen Sparkassen, die in verschiedenen Konstellationen die Rückzahlung solcher Entgelte verlangen. Die Geldinstitute berufen sich auf die sogenannte Zustimmungsfiktion: Die Betroffenen hätten der Einführung bzw. Anhebung des Obolus nicht innerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist widersprochen. Diese Klausel haben die obersten Zivilrichter allerdings längst verworfen (NJW 2021, 2273); damals ging es um einen Zeitraum von zwei Monaten.
Die Landgerichte Ingolstadt und Wuppertal kamen in der Vorinstanz denn auch zu dem Schluss, dass die Geldhäuser die Erhebung der Gebühren zwar nicht auf die unwirksame Vertragsbedingung stützen könnten. Die Kontoinhaber könnten sich aber dennoch nicht auf die Unwirksamkeit der Entgeltabreden berufen, weil sie diese nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der erstmaligen Abrechnung beanstandet hätten. Schöpferisch legten sie eine Rechtsprechung zugrunde, die die Karlsruher Bundesrichter für Energielieferungsverträge entwickelt haben (s. etwa NJW 2017, 320). Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung hatten diese nämlich eine „Dreijahreslösung“ eingeführt. Und die sei auf die Rückforderung von Kontoführungspreisen übertragbar, fanden die beiden Landgerichte. Daher könne einer der Kläger von den geforderten 192 EUR gar nichts zurückbekommen. Der zweite soll statt der verlangten knapp 900 EUR nur 44 EUR Erstattung erhalten und der dritte statt der gezahlten knapp 890 EUR magere 42 EUR.
Abschiebungen. Droht Betroffenen bei einer Abschiebung nach Italien eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung? Das will das BVerwG am 21.11. in den Fällen einer eritreischen, einer somalischen und einer syrischen Frau entscheiden, die dort bereits als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Auf OVG-Ebene herrscht da Uneinigkeit.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 47. Kalenderwoche. beck-aktuell, 13.11.2024 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/7431)



