Die Termine der 43. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Die Termine der 43. Kalenderwoche. beck-aktuell, 20.10.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/9726)
Mit Zusatzprodukten lassen sich manche Videogames noch „cooler“ spielen – und deren Hersteller austricksen. Sony geht nun vor dem Bundesgerichtshof gegen ein Unternehmen vor, mit dem man u.a. die verbreitete PlayStation manipulieren kann. Außerdem geht es in Karlsruhe um das ungewöhnliche Geschäftsmodell eines Pfandleihers. Das Bundessozialgericht untersucht, ob ein Kläger verlangen kann, nur im Beisein eines seiner Kinder begutachtet zu werden. Und auch sonst ist allerhand los.
Die europäische Lizenznehmerin von Sony sieht darin eine Umarbeitung ihrer Computerspiele, wie § 69c Nr. 2 UrhG sie nur den Rechtsinhabern erlaubt. Vor dem LG Frankfurt a.M. hatte sie im Kern Erfolg: Es mache weder aus Benutzer- noch aus Urhebersicht einen Unterschied, ob eine Veränderung des Programmablaufs durch Veränderung der Spielsoftware oder von Daten im Arbeitsspeicher erreicht werde. Auch die Ausnahmevorschriften in §§ 69d, 69e UrhG griffen hier nicht. Ganz anders das dortige OLG, nach dessen Ansicht es an einer Umarbeitung eines Computerprogramms fehlt. Denn die angegriffene Software greife lediglich in den Ablauf der Spiele ein, indem sie im Arbeitsspeicher abgelegte Daten verändere, nicht aber die Befehle selbst. Der programmgemäße Ablauf eines Computerprogramms gehöre jedoch nicht zum Schutzgegenstand von § 69a UrhG. Was der BGH davon hält, will er am 27.10. feststellen.
Kombiverträge. Für Pfandleiher gibt es eine spezielle Vorschrift: „Der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts ist verboten“ (§ 34 IV GewO). Ein trickreiches Vorgehen praktiziert ein staatlich zugelassenes Leihhaus: Es kauft Kraftfahrzeuge an und vermietet sie unmittelbar an die Verkäufer zurück („sale and rent back“). Nach sechs Monaten verwertet es die Autos durch eine Versteigerung, bei der auch der ursprüngliche Eigner mitbieten kann. Für einen möglichen Zahlungsverzug lässt sich der Gewerbetreibende drastische Zugriffsrechte zusichern. Ob solch kombinierte Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel einen unzulässigen Rückkauf nach der GewO oder ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 BGB) darstellen, prüft am 26.10. der BGH.
Nicht ohne meine Kinder. Kann ein Kläger verlangen, dass ein vom SG bestellter Gutachter ihn nur im Beisein von Tochter oder Sohn untersucht? Oder gar die Bestellung eines bestimmten Sachverständigen erzwingen? Das klärt am 27.10. das BSG. Nachdem der Schwerbehinderte in dem Rechtsstreit durch das Mitbringen seiner Kinder zwei verschiedene Orthopäden zur Verweigerung ihrer Tätigkeit gebracht hatte, lehnten die Vorinstanzen sein Begehren wegen rechtsmissbräuchlicher „Aufklärungsvereitelung“ ab. Ursprünglich wollten die Bundesrichter schon im Juni über den Fall entscheiden (NJW-aktuell H. 24/2022, 6).
Allerlei. Sein Verdikt über die Fernabschaltung von geleasten Autobatterien bei Nichtzahlung der Raten durch die finanzierende Bank will der BGH am 26.10. verkünden (NJW-aktuell H. 39/2022, 6). Das BVerfG verhandelt am 25.10. über eine Organklage der AfD dagegen, dass Bundestag und Bundesregierung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Zuschüsse zahlen wollen. Am Folgetag spricht es das letzte Wort über den Vorwurf von Grünen und Linksfraktion, die Bundesregierung habe das Parlament unzureichend über die „Operation Sophia“ unterrichtet, bevor sie im Jahr 2015 im EU-Ministerrat darüber abstimmte: Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sollte damit das Geschäftsmodell der Schleuser im Mittelmeer zerschlagen werden (NJW-aktuell H. 24/2022, 6).
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