Die Jura-Termine der 43. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 43. Kalenderwoche. beck-aktuell, 14.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207711)
Täuscht der Verkäufer einer Immobilie, wenn er eigenhändige Reparaturen verschweigt? Der BGH urteilt. Ebenso über Verbandsklagen wegen Irreführung von Verbrauchern gegen GmbH-Geschäftsführer und deren Gesellschafter sowie über Score-Werte der Schufa.
Dachschaden. Streitigkeiten um Baumängel sind tägliches Brot der Justiz und meist ein Fall für Gutachter. Zusätzlich kompliziert wird es aber, wenn der Vorwurf erhoben wird, diese seien verschwiegen worden. Über einen solchen Fall arglistiger Täuschung verhandelt am 23.10. der BGH. Die Kläger hatten im August 2019 von einem Ehepaar ein Haus gekauft – unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel. Im Jahr darauf rügten sie eine Undichtigkeit im Bereich der überdachten Terrasse. Diesen Mangel habe der Gatte 2016 nicht erfolgreich behoben und ihnen das nicht verraten. Jene Schäden durch Durchtropfen habe ein Experte in einem selbstständigen Beweisverfahren bestätigt. Der Do-it-yourself-Handwerker bestreitet das. Außerdem will er vorsorglich darauf hingewiesen haben, dass es bei Regenwetter auf der Veranda wieder feucht werden könne.
Das LG Verden und das OLG Celle wiesen die Forderung nach rund 22.000 EUR ab. Die niedersächsischen Richter waren nach Vernehmung von Zeugen – darunter des Maklers – teilweise überzeugt von den Aussagen der Beklagten; ansonsten sahen sie die Beweislast der Kläger nicht erfüllt. Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeiten nicht zur Mangelbeseitigung geeignet gewesen seien, habe die Ehefrau (sie war die Veräußerin) nicht gehabt. Vor allem habe sie die Erwerber nicht darüber aufklären müssen, dass ihr Mann in Eigenleistung gewerkelt habe. Laut BGH muss ein Verkäufer nicht über die frühere Behebung eines Defekts durch ein Fachunternehmen informieren, falls nichts konkret auf ein Fehlschlagen hindeute, so die Urteilsfinder in Celle. Bei einer eigenhändigen Mangelbeseitigung gelte im Normalfall nichts anderes – selbst wenn der Bastler den Erfolg nicht kontrolliert habe. Die Revision ließen sie nur hinsichtlich der Frage zu, ob bei der Sanierung eine Eigenleistung tatsächlich nicht offenbart werden muss. Denn die habe „aufgrund der praktischen Vielzahl solcher Konstellationen bei Grundstücksverkäufen“ grundsätzliche Bedeutung (BeckRS 2025, 38868).
Kollektivklage. Ob Schadensersatzansprüche wegen Irreführung von Verbrauchern gegen Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH mit einer Verbandsklage nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) geltend gemacht werden können, beschäftigt am 21.10. den I. Zivilsenat in der Karlsruher Herrenstraße. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat an der Internetseite www.service-rundfunkbeitrag.de gleich zweierlei auszusetzen. So unterrichte diese nicht genügend über das Entgelt von 29,99 EUR für die Weiterleitung der eingegebenen Daten an die Sendeanstalten. Überdies würden Konsumenten über ihr Widerrufsrecht in die Irre geführt.
Außerdem. Wieviel die Schufa über die Berechnung ihrer Score-Werte mitteilen muss, verkündet der BGH nach seiner Verhandlung im Juni (NJW-aktuell H. 24/2026, 6) am 21.10. – sofern er den Fall nicht mit Blick auf die DS-GVO dem EuGH vorlegt. Der beantwortet Karlsruhe Vorlagen zur Förderung kulturell bedeutender Werke auch von Nichtinhabern von Rechten durch die VG Wort sowie zum Europäischen Nachlasszeugnis. Dem BFH gibt er Hilfestellung zu Zöllen bei der Wartung von Segelbooten. Das BVerwG richtet über einen Justizhauptwachtmeister, der in einer geschlossenen Chat-Gruppe Verfassungsfeindliches verbreitet haben soll, sowie die Entlassung eines Soldaten wegen unerwünschter Berührungen einer Kameradin. Das BAG befindet über den Nachteilsausgleich in einem Tendenzbetrieb nach einem Sozialplan, nämlich für den Leiter einer Lokalredaktion; ferner über eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung hinsichtlich der Zugriffsrechte örtlicher Betriebsräte auf personenbezogene Daten. Am BFH geht es wieder einmal um verdeckte Gewinnausschüttungen – diesmal bei der Vergabe wackeliger Darlehen an Gesellschafter. Für Liebhaber der Besteuerung komplexer Finanzprodukte winken zwei Prozesse um die Bildung von Bewertungseinheiten vor Geltung des BilMoG durch sogenannte Micro-Hedges.
Dieser Text stammt aus Heft 42/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 43. Kalenderwoche. beck-aktuell, 14.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207711)




