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Steuerberater dürfen Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Vergessene Anrechte

Steuerberater dürfen Bescheinigungen über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausstellen. Dies teilt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, stelle die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Bescheinigung soll Haftungsrisiko eindämmen

Zum Hintergrund führt die BStBK aus, nach dem Mindestlohngesetz hafteten Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher würden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater seien im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt.

Berufshaftpflicht erfasst auch Bescheinigungsfehler

Gleichzeitig sei die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Steuerberater, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes durch den Mandanten eingehalten wurden, über ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert. Steuerberater und ihre Mandanten seien damit im Fall eines Fehlers vor finanziellen Schäden geschützt.