Justiz in Nordrhein-Westfalen bereitet Schnellverfahren an Karneval vor

Zitiervorschlag
Justiz in Nordrhein-Westfalen bereitet Schnellverfahren an Karneval vor. beck-aktuell, 26.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181781)
In Köln und Düsseldorf bereitet die Justiz für bestimmte Delikte Schnellverfahren an den Karnevalstagen vor. Staatsanwaltschaften und Gerichte seien darauf eingestellt, “viele Straftäter an den Festtagen in Untersuchungshaft zu nehmen und dann in der Woche darauf direkt abzuurteilen“, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der “Rheinischen Post“ am 26.01.2016.
Verfahren nur für Menschen ohne festen Wohnsitz
Voraussetzung für das besonders schnelle Verfahren mit Haft bis zur Hauptverhandlung sei allerdings, dass die Tat leicht beweisbar sei, beispielsweise bei Diebstählen oder Körperverletzung. Zudem dürfe die Strafe nicht mehr als ein Jahr Haft betragen. Außerdem komme das Verfahren nur für Menschen in Frage, die keinen festen Wohnsitz haben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Justiz in Nordrhein-Westfalen bereitet Schnellverfahren an Karneval vor. beck-aktuell, 26.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181781)



