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Karneval/Fasching

Mehr Artikel zu diesem Tag

Konfetti, Kostüme und Kanonen an Karneval
Für Gerichte nur olle Kamellen?

Konfetti, Kostüme und Kanonen an Karneval

Karneval lebt von lauter Musik, bunten Kostümen und tanzenden Menschenmengen. Bonbonwürfe, Konfettikanonen und Bierlachen zwingen auch die Gerichte – vor allem im Rheinland – dazu, sich mit der fünften Jahreszeit zu befassen.

Narrengericht verurteilt Söder zu 150 Litern Strafwein

Narrengericht verurteilt Söder zu 150 Litern Strafwein

Wegen Täuschung im Bierzelt und Größenwahn verurteilt das Narrengericht Markus Söder zu Strafwein. Wie sich der CSU-Chef vor Gericht verteidigt – und was Peter Altmaier dazu sagt.

Karnevalisten müssen Konfettientfernung bezahlen
Bunt geschossen, teuer gereinigt

Karnevalisten müssen Konfettientfernung bezahlen

Wenn im Rheinland der Karneval tobt, fliegt bekanntlich auch Konfetti – und danach wird geputzt. Das kann jedoch teuer werden. Wer kommt für die Reinigungskosten auf, wenn eine Konfettikanone ein Grundstück berieselt? Kann es wirklich 65 Stunden dauern, die Konfettischnipsel fachgerecht zu entfernen?

Keine Kündigung wegen Karneval-Appellen während Krankschreibung
Zum Glück nicht getanzt

Keine Kündigung wegen Karneval-Appellen während Krankschreibung

Gleich zweimal ging ein Arbeitnehmer aus Köln trotz gelben Scheins zu einer Karnevalsveranstaltung. Drei Kündigungen waren die Folge, eine davon fristlos. Das LAG Köln hat nun alle Kündigungen kassiert. Der Arbeitgeber hätte dem Jecken mehr nachweisen müssen.

Stadt haftet nicht
Beschwerungsfuß eines mobilen Verkehrsschilds überfahren

Stadt haftet nicht

28 kg schwere Betonplatten geben mobilen Halteverbotsschildern als Beschwerungsfuß Halt. Doch wer haftet, wenn das Schild nicht mehr gebraucht wird, die Betonplatte auf einmal auf der Straße liegt und ein Pkw beschädigt wird? Dazu hat das Hanauer LG entschieden.

Karneval vor Gericht
D‘r Zoch kütt

Karneval vor Gericht

Vor kurzem empfingen VG und FG Köln das Kölner Dreigestirn. Normalerweise beschäftigt die Justiz sich mit Karneval aber eher, wenn es Ärger gab. Martin W. Huff sammelt seit vielen Jahren Urteile rund um die die fünfte Jahreszeit. Spoiler: Es sind gefährliche Tage, und im Zweifel ist man selbst schuld.

Lebenslange Haft für Amokfahrer von Volkmarsen

Lebenslange Haft für Amokfahrer von Volkmarsen

Im Prozess um die Amokfahrt in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen im Jahr 2020 ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am 16.12.2021 wegen 88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Sturz bei Wohnzimmer-Dekorierung für Weiberfastnacht kein Arbeitsunfall

Sturz bei Wohnzimmer-Dekorierung für Weiberfastnacht kein Arbeitsunfall

Dekoriert ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister sein häusliches Wohnzimmer anlässlich des "Weibersturms" an Weiberfastnacht, steht er dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Trier entschieden und eine Klage abgewiesen. Eine versicherte Vorbereitungshandlung sei mangels Notwendigkeit des Schmückens für den "Weibersturm" zu verneinen.

Pkw-Fahrer muss zu Karneval mit alkoholisiertem Fußgänger auf der Fahrbahn rechnen

Pkw-Fahrer muss zu Karneval mit alkoholisiertem Fußgänger auf der Fahrbahn rechnen

Wird ein alkoholisierter Fußgänger (hier: in Bärenkostüm) an Karneval zur Nachtzeit auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25% möglich, wenn dieser sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Dies geht aus einem jetzt mitgeteilten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 06.03.2020 hervor. Das OLG streicht heraus, dass an Karneval mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen sei.

OVG Koblenz versagt Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz

OVG Koblenz versagt Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz

Die Stadt Mainz hat es zu Recht abgelehnt, eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zum Verkauf von Fastnachtsartikeln aus einem Bauchladen zu erteilen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 11.10.2018 bestätigt (Az.: 1 A 11842/17.OVG). Es bestehe die Gefahr einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs in der Mainzer Innenstadt. Dass dem Mainzer Carneval-Verein (MCV) eine Sondernutzungserlaubnis für den Bauchladenverkauf seiner Zugplaketten erteilt worden sei, ändere hieran nichts. Denn bei dem MCV-Zugplakettenverkauf handele es sich um ein traditionelles Element der Mainzer Brauchtumspflege.