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Hinrich Vogelsang ist neuer Richter am BAG

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Bundespräsident hat den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Hinrich Vogelsang mit Wirkung vom 01.11.2015 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat den promovierten Juristen dem Achten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Schadensersatz sowie Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Rechtsfragen des Betriebsübergangs einschließlich damit verbundener Kündigungen, Weiterbeschäftigungs- oder Wiedereinstellungsansprüche.

Vogelsang ist seit mehr als 30 Jahren in Arbeitsgerichtsbarkeit tätig

Vogelsang, geboren 1956 in Westrhauderfehn, legte die zweite Juristische Staatsprüfung 1983 in Düsseldorf ab. Anschließend trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Im September 1996 wurde er zum Direktor des ArbG Emden befördert und im Januar 1998 zum Vorsitzenden Richter am LAG ernannt. Vogelsang wurde im September 2007 mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Vizepräsidenten des LAG Niedersachsen beauftragt und am 13.02.2008 zum Vizepräsidenten des LAG Niedersachen berufen. 2013 wurde er in Hannover promoviert.