Verwaltungsgerichtsbarkeit fordert mehr Personal und gerechte Flüchtlingsverteilung

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Verwaltungsgerichtsbarkeit fordert mehr Personal und gerechte Flüchtlingsverteilung. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186696)
Die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder und des Bundesverwaltungsgerichts haben sich am 08. und 09.10.2015 auf ihrer Konferenz in Kassel mit den Herausforderungen beschäftigt, vor die sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch den rapiden Anstieg von Asylverfahren infolge der Flüchtlingskrise gestellt sieht. Sie fordern mehr Personal sowie eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge im Bundesgebiet, um eine zügige Bearbeitung von Asylverfahren weiterhin garantieren zu können. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 09.10.2015 mitgeteilt.
Mehr Personal und gerechte Verteilung der Flüchtlinge erforderlich
Die Präsidenten der höchsten Verwaltungsgerichte begrüßen zwar, dass die meisten Länder die Verwaltungsgerichte bereits personell verstärkt haben. In Anbetracht der raschen Zunahme von Asylverfahren müssten die Verwaltungsgerichte aber in allen Bundesländern noch besser personell und sachlich ausgestattet werden, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die zügige Bearbeitung von Asylverfahren weiterhin garantieren zu können, so der gastgebende Präsident des VGH Hessen Karl-Hans Rothaug. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren müssten darüber hinaus mit einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge im Bundesgebiet einhergehen, so Rothaug weiter. Davon seien die Zuständigkeit und die Belastung der jeweiligen Verwaltungsgerichte abhängig.
Vorgeschlagene Erweiterung der Rechtsmittelzulassung zu begrüßen
Erörtert worden seien beabsichtigte gesetzgeberische Maßnahmen zur effektiveren und schnelleren Durchführung von Asylverfahren, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Präsidenten seien zur Übernahme der Abschiebehaftsachen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereit. Sie bewerteten das als Einstieg in die seit langem gebotene Rechtswegebereinigung. Ferner befürworteten sie den Vorschlag, wonach die Verwaltungsgerichte in asylrechtlichen Eilverfahren eine Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen Divergenz zulassen können. Nach ihrer Ansicht sollten die Verwaltungsgerichte zudem auch aus denselben Gründen eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof oder eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen können. Dies würde zur Beschleunigung von Asylverfahren beitragen, weil eine vereinheitlichte Rechtsprechung die Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen stärke.
Verwendung von Richtern auf Zeit verfassungswidrig und ineffektiv
Den Vorschlag, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Richter auf Zeit einzusetzen, lehnten die Präsidenten allerdings einhellig ab. Die Verwendung von Richtern auf Zeit, also von Beamten, die nach vorübergehender Verwendung als Richter in die Verwaltung zurückkehren, sei mit dem Grundgesetz kaum vereinbar und im Hinblick auf die fehlende richterliche Erfahrung dieses Personenkreises wenig effektiv.
- Redaktion beck-aktuell
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Verwaltungsgerichtsbarkeit fordert mehr Personal und gerechte Flüchtlingsverteilung. beck-aktuell, 12.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186696)



