EU-Agentur für Grundrechte fordert kinderfreundlichere Justiz

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EU-Agentur für Grundrechte fordert kinderfreundlichere Justiz. beck-aktuell, 11.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192466)
Nach einem im Mai 2015 veröffentlichten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) muss mehr für Kinder unternommen werden, die an Gerichtsverfahren beteiligt sind. Die Untersuchung zeige, dass nicht nur zwischen, sondern auch in den einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Verfahren für die Beteiligung von Kindern herrschen und diese Verfahren nicht immer kindgerecht sind. Vor diesem Hintergrund fordert die FRA eindeutige und kohärente Standards und Leitlinien.
Defizite im Zivilverfahren
Nach der Studie der FRA wurde in den vergangenen Jahren die Achtung und Wahrung des Rechts des Kindes auf Gehör insbesondere in Strafverfahren verbessert. In Zivilverfahren würden Kinder dagegen nicht immer gehört. Erforderlich sei, dass Kinder in sicheren und kindgerechten Räumlichkeiten und unter Anwendung von dem Alter und Reifegrad des Kindes entsprechenden Methoden gehört werden. Sie sollten in möglichst wenigen Anhörungen und nur von einigen wenigen gut ausgebildeten Fachkräften befragt werden, betonte die FRA.
Stärkung des Vertrauens in Justiz als Ziel
Die nationalen Rechtsvorschriften würden häufig Regelungen über das Recht auf Information enthalten. In der Praxis bestünden jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Frage, in welcher Weise die Kinder unterrichtet werden, von wem und worüber. Ordnungsgemäße, kindgerechte und auf das Alter der betroffenen Kinder zugeschnittene Informationen und Materialien über Kinderrechte und die gerichtlichen Verfahrensschritte, die während des gesamten Gerichtsverfahrens bereitgestellt werden, könnten nach dem Bericht der FRA das Vertrauen der Kinder in die Justiz stärken.
Unzureichende Umsetzung der Schutzmaßnahmen in der Praxis
Die meisten Mitgliedstaaten haben nach Angaben der FRA große Anstrengungen unternommen, um das Recht des Kindes auf Privatsphäre und auf Schutz vor Schaden und erneuter Traumatisierung vor allem in Strafverfahren zu gewährleisten. In der Praxis würden jedoch die Schutzmaßnahmen oft nur in unzureichendem Maße zur Anwendung kommen, kritisiert die FRA. Eine räumliche Trennung, um den Kontakt mit Angeklagten zu verhindern, und der Einsatz von Videoaufzeichnungen und Videoschaltungen durch geschulte Fachkräfte in Gerichtssälen und Polizeidienststellen sollten in der EU zur Norm werden, um Kinder angemessen zu schützen, fordert die EU-Agentur.
Weniger Diskriminierung durch mehr Kontrolle
Es gebe zwar Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung, jedoch verfügt das Personal nach den Feststellungen der FRA häufig nicht über das nötige Fachwissen für den Umgang mit besonders gefährdeten Kindern, wie etwa Kinder mit Behinderungen oder aus ethnischen Minderheiten. Es müsse dafür gesorgt werden, dass der Zugang von Kindern zur Justiz und ihre Behandlung in Gerichtsverfahren wirksam überwacht werden, um jede Form der Diskriminierung zu verhindern, betont die FRA. Der Zugang gefährdeter Kinder zu Prozesskostenhilfe und Beratung sollte nach Auffassung der Agentur erleichtert werden.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Agentur für Grundrechte fordert kinderfreundlichere Justiz. beck-aktuell, 11.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192466)



