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BRAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Dies teilte die BRAK am 26.11.2015 mit. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspreche noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt habe.

Neuer Projektplan wird verhandelt

Die BRAK wurde mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet, für jeden in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Die Entscheidung, den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu verschieben, sei nicht leicht gefallen, betonte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. Man wolle aber sicher sein, dass alle Funktionalitäten verlässlich den Nutzern zur Verfügung stehen. Die BRAK verhandelt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des Postfachs beauftragten Unternehmen, über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum soll dann auf der speziell zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingerichteten Internetseite der BRAK veröffentlicht werden.

Anwendung der neuesten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken

Wie die BRAK weiter mitteilte, soll der Zugriff auf das Postfach nur über zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel – beispielsweise eine Chipkarte und eine PIN – möglich sein. Um sicherzustellen, dass kein Unbefugter die Nachrichten, die versendet werden, lesen oder manipulieren kann, werde die Übermittlung mit Hilfe der neuesten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die zweithöchste Priorität bei der Planung und Entwicklung hatte nach Angaben der BRAK eine einfache Handhabung und Bedienbarkeit. Der Zugriff auf das Postfach soll sowohl mit als auch ohne Kanzleisoftware möglich sein. Außerdem verfüge das besondere elektronische Anwaltspostfach über eine detaillierte Rechteverwaltung, sodass Mitarbeiter und Vertreter problemlos in die Postbearbeitung einbezogen werden könnten.