BRAK begrüßt geplante Anerkennung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt

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BRAK begrüßt geplante Anerkennung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt. beck-aktuell, 19.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193431)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgesehene statusbegründende Norm, mit der der Syndikusanwalt als Anwaltstypus sui generis anerkannt wird. Hingegen kritisiert die BRAK in ihrer Stellungnahme vom Mai 2015 vor allem die geplante Erweiterung der Vertretungsbefugnisse von Syndikusanwälten. Vielmehr müsse diesen die Vertretung ihres Arbeitgebers umfassend vor allen Gerichten und Schiedsgerichten verboten sein, und zwar auch dann, wenn sie für ihren Arbeitgeber als niedergelassener Rechtsanwalt tätig würden.
BRAK fordert umfassendes Vertretungsverbot für Syndikusanwälte
Die Vertretung des Arbeitgebers innerhalb des Anstellungsverhältnisses sei in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren und denen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwingend zu verbieten – auch in Verfahren ohne Anwaltszwang –, um ein Ungleichgewicht zwischen den Prozessparteien beziehungsweise Verfahrensbeteiligten zu verhindern und Waffengleichheit zu gewährleisten, so die BRAK. Darüber hinaus kritisiert sie, dass Syndikusanwälte künftig ihren Arbeitgeber in verwaltungs-, finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren sowie in Schiedsgerichtsverfahren vertreten können sollen. Denn auch hier sei ein Vier-Augen-Prinzip erforderlich, sodass der Anwaltszwang der effektiven Rechtspflege diene. Die BRAK macht ferner geltend, dass ein umfassendes Vertretungsverbot erforderlich sei, um eine Inkohärenz mit dem Fremdbesitzverbot zu vermeiden.
BRAK gegen Anhörung des Rentenversicherungsträgers im Zulassungsverfahren
Außerdem lehnt die BRAK die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Trägers der Rentenversicherung (DRV Bund) im Zulassungsverfahren ab. Denn das im Entwurf genannte Ziel, ein inhaltliches Auseinanderfallen der Zulassungsentscheidung der Rechtsanwaltskammer und der Entscheidung über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu vermeiden, lasse sich dadurch nicht erreichen, da es sich um zwei unabhängige Verwaltungsverfahren handele und die Rechtsanwaltskammer an die rechtliche Einschätzung des Trägers der Rentenversicherung nicht gebunden sei.
- Redaktion beck-aktuell
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BRAK begrüßt geplante Anerkennung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt. beck-aktuell, 19.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193431)



