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Rentenversicherung

Mehr Artikel zu diesem Tag

BSG entscheidet in zwei Fällen anwaltsfreundlich
Befreiungen von der Versicherungspflicht

BSG entscheidet in zwei Fällen anwaltsfreundlich

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des anwaltlichen Versorgungswerks befreit ist, möchte es auch dann bleiben, wenn er vorübergehend eine andere Tätigkeit ausübt. Jetzt hat das BSG bei zwei wichtigen Fallgestaltungen zum Teil Klarheit geschaffen. Martin W. Huff berichtet.

Rentenversicherung haftet nicht für falsche Verdienstberechnung durch Berufsgenossenschaft

Rentenversicherung haftet nicht für falsche Verdienstberechnung durch Berufsgenossenschaft

Viele Jahre erhielt ein Mann zu wenig Verletztenrente, weil die Berufsgenossenschaft sie aus einem Lehrlings- statt einem Gesellengehalt berechnete. Darunter litt später auch die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dem Mann ging viel Geld verloren, das ihm die Rentenversicherung auch überwiegend nicht nachzahlen muss.

Rentenbeitrag einer Tagesmutter wird nur beschränkt erstattet
Regelungslücke

Rentenbeitrag einer Tagesmutter wird nur beschränkt erstattet

Eine Tagesmutter wurde vom Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezahlt, erhielt aber auch Geld von zwei Gemeinden. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhält sie hälftig erstattet, aber nicht für den Teil, der auf den gemeindlichen Zuzahlungen beruht. Das entschied das BVerwG.

Die Termine der 50. Kalenderwoche

Die Termine der 50. Kalenderwoche

Wieder scheucht das BSG die Zunft der Syndikusanwälte auf. So geht es darum, ob gesetzliche Rentenversicherung und Gerichte an die Entscheidungen der Anwaltskammern über eine Zulassung gebunden sind. Über die Sonntagsöffnung von Bibliotheken entscheidet das BVerwG. Und der BFH befasst sich wieder einmal mit der Gemeinnützigkeit von Politaktivisten.

BSG entscheidet doppelt zur Befreiung von der Versicherungspflicht
Syndikusanwälte

BSG entscheidet doppelt zur Befreiung von der Versicherungspflicht

Acht Jahre nach der Schaffung einer eigenen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hat das BSG nun Klarheit beim Thema Befreiung von der Versicherungspflicht geschaffen. Es ging um Altbescheide und rückwirkende Befreiung. Die Urteile bespricht Martin W. Huff.

Ross und Reitlehrerin

Ross und Reitlehrerin

Aber selbstverständlich, liebe Arbeitgeber, verstehen wir, dass Sie angesichts steigender Lohnnebenkosten daran interessiert sind, nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch den einen oder anderen Selbstständigen zu beschäftigen. Aber Sie müssen auch die Gegenseite, sprich die Rentenversicherung, verstehen. Der raubt nämlich der baldige Wechsel der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand so langsam den Schlaf. 

Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

Ein Reitverein muss für eine Reitlehrerin, die für ihn Reitunterricht anbietet, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn diese für den Unterricht vereinseigene Pferde einsetzt, die Reithalle unentgeltlich nutzt und kein unternehmerisches Risiko trägt. So das LSG Hessen.

Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt

Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt

Ein Pilot, der ohne eigenes Flugzeug für ein Unternehmen fliegt und bei der Ausführung von Flugaufträgen keinen eigenen unternehmerischen Gestaltungsspielraum hat, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Das BSG bestätigte damit eine Entscheidung des LSG Hessen.

Ampel stellt Rentenpaket II vor
Aktien für die Rentenkasse

Ampel stellt Rentenpaket II vor

Die Bundesregierung will trotz der ungünstigen demografischen Entwicklung das Rentenniveau stabilisieren und den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abbremsen. Um das zu erreichen, soll neben Beiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt eine weitere Geldquelle hinzukommen.

Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden. Es betont, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist.