BRAK und DAV wenden sich gegen Kritik des Bundesinnenministers an Rechtsberatung von Asylbewerbern

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BRAK und DAV wenden sich gegen Kritik des Bundesinnenministers an Rechtsberatung von Asylbewerbern. beck-aktuell, 01.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173726)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wenden sich in einem gemeinsamen Brief entschieden gegen den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière gemachten Vorwurf der "Geschäftemacherei". In einer Rede im Deutschen Bundestag am 23.06.2016 habe der Minister Rechtsanwälten den Vorwurf gemacht, Beratungen von Asylbewerbern, denen eine Abschiebung droht, als "Geschäftsmodell" zu betreiben. Die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und Vertretung gehöre zu den Rechtsstaatsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland, betonen beide Organisationen.
Anwaltschaft steht für Rechtsstaatlichkeit
"Es ist die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten", so Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK. Die Anwaltschaft gewährleiste die Teilhabe des Bürgers am Recht und damit die Verwirklichung des Rechtsstaates. Gerade diese Gewährleistung sei der Garant der deutschen Rechtsordnung. Es sei "ungeheuerlich", dass Anwälten im Deutschen Bundestag vorgeworfen werde, ihrer Arbeit nachzugehen, schreibt DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.
Keine Verzögerung durch Anwälte
Auch hätten Mandanten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, Anspruch auf den Rechtsweg. Nur weil Anwälte beauftragt wurden, Rechtsmittel einzulegen, habe der Bundesgerichtshof zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig waren, korrigiert. Es treffe auch nicht zu, dass sich Verfahren verzögerten, wenn Anwälte beteiligt sind. Das Gegenteil sei der Fall, da gerade die Aufbereitung des Sachverhaltes und dessen rechtliche Einordnung durch die Anwaltschaft das Verfahren unterstütze.
Organisationen erinnern an Rechtsstatsprinzip und UN-Position
Beide Anwaltsorganisationen wiesen darauf hin, dass der Zugang zum Recht ein Fundamentalgrundsatz des Rechtsstaatsprinzips sei. Und zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Dieser Zugang werde durch Rechtsanwälte gesichert. In Ihrem Schreiben rufen DAV und BRAK die Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle der Rechtsanwälte in Erinnerung (Nr. 2): "Der Staat stellt sicher, dass allen innerhalb seines Hoheitsgebiets befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen wirksame Verfahren und sachgerechte Mechanismen für einen effektiven und gleichen Zugang zu Rechtsanwälten zur Verfügung stehen, ohne irgendeinen Unterschied, wie Diskriminierung auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des wirtschaftlichen oder sonstigen Standes.“
- Redaktion beck-aktuell
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BRAK und DAV wenden sich gegen Kritik des Bundesinnenministers an Rechtsberatung von Asylbewerbern. beck-aktuell, 01.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173726)



